Kindesunterhalt - aber Vater zahlt nicht!

Hallo zusammen,

ein Vater hat aus erster Ehe zwei Kinder, 10 und 8 Jahre alt. Seit fünf Jahren lebt er getrennt von der Mutter, die Eltern sind seit drei Jahren geschieden. Seit der Trennung versucht die Mutter, den Vater auf Zahlung des Kindesunterhaltes zu verklagen. Der gute Mann weigert sich aber schon mal von Vornerein, Einkommenszahlen vorzulegen. Seit nunmehr zwei Jahren liegt eine Klage auf Auskunftserteilung bei Gericht, ohne Erfolg. Dem Vater steht jetzt die Zwangshaft bevor (Zwangsgeld konnte nicht eingetrieben werden). Um wenigstens etwas voran zu kommen, hat der Vater verg. Jahr im November vor Gericht zugesichert, für die beiden Kinder zusammen 250 € Unterhalt pro Monat zu zahlen (die Exfrau geht schon seit der Trennung leer aus, sie lebt mit den Kindern von der Sozialhilfe). Der Vater kam dieser Zahlungsvereinbarung teilweise nach, mittlerweile sind insgesamt fünf Monate offen…

Der Vater ist gelernter Koch mit Meisterbrief, arbeitet aber seit sechs Jahren nicht mehr in diesem Beruf. Momentan fährt er als Kurierfahrer Pakete aus, Geschäftsinhaberin dieses Unternehmens ist seine neue Gattin. Offiziell arbeitet er nicht, gibt überall an, dass er kein Einkommen hat. Er ist aber auch nicht arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet.

Kann er dazu angehalten werden, in seinem erlernten Beruf zu arbeiten um so den Kindesunterhalt zu sichern?

Was passiert, wenn er in Zwangshaft genommen wird (um ihn endlich dazu zu kriegen, Einkommenszahlen aus den Jahren 2000/2001 vorzulegen)? Was kommt, wenn er trotz Zwangshaft keine Zahlen vorlegt?

Nebenbei gesagt: Die realen Zahlen seiner Auskünfte aus diesen Jahren würden auch noch rückwirkend einen riesigen Unterhaltsanspruch gegen ihn geltend machen…

Danke für Eure Antworten!

Noch einen schönen Mittwoch wünscht

Micha

Hallo,
ich habe zwar nicht viel Ahnung, aber hat man von Gericht aus evtl. mal versucht, bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt seine Einkommensverhältnisse zu überprüfen (wenn das geht). ?

Gruß
Birgit

Hallo, Micha,
ich würde der Frau empfehlen, ihre Probleme mal mit dem Jugendamt zu erörtern. Evtl. bekommt sie von dort einen Vorschuß auf den ihr zustehenden Unterhalt und das Jugendamt wird sich m.W, auch um die Beitreibung vom Kindsvater kümmern.
Gruß
Eckard

  1. Klage auf Mindestunterhalt. Für Kindesunterhalt
    gelten verschärfte Vorschriften. Wenns keine
    Unterlagen gibt, setzt das Gericht fiktiv an.

Dass das Verfahren stockt liegt nach der Schilderung
hier an der Dummheit des anwaltlichen Vertreters.

So eine Sache ist in der Regel nach 6. Monaten durch.

  1. Zweiter Schritt. Ab zur örtlichen Polizeistation.
    Hiermit stelle ich Strafantrag gegen : Herrn Nichtzahler
    wegen : Kinder Eins und Zwei.
    in dem : der Beschuldigte in dem Zeitraum vom :
    00.00.0000. bis 00.00.0000. keinen Kindesunterhalt
    leistet.

Da wird nicht lang gefackelt. Entweder er kommt in die
Socken oder die Polizei holt sich mit Gerichtsbechluss
alle Unterlagen aus dem Haus (Durchsuchung) und basta !
Das geht ab wie „Schmitz-Katze“!

Hallo,

ich habe zwar nicht viel Ahnung, aber hat man von Gericht aus
evtl. mal versucht, bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt
seine Einkommensverhältnisse zu überprüfen (wenn das geht). ?

Gruß
Birgit