Kindesunterhalt Berechnung

Hallo Ich habe mit meiner Ex einen knapp 5 jährigen Sohn . Habe im beiderseitigem Einverst, vor 3 Jahren für uns ein Haus gekauft und mich damit rel, hoch verschuldet. Das Haus läuft allein auf mein Namen . Nun leben wir zwar noch zusammen aber sie hat sich getrennt von mir. Die Schwiegereltern leben noch mit im Haus da es wegen der Betreuung auch nicht anders ging da ich auswärts arbeite und sie nach den 2 Jahr auch wieder arbeiten ging. Ich habe etwa ein Netto von 1300,- Sie ohne Kindergeld 925,. Netto . Wie wird nun der Unterhalt berrechnet wenn Sie auszieht.? Sie wohnt nur gegen Zahlunge einer Nebenkostenpauschale im Haus . Ich zahle ca 150-. Zinsen/Monat an die Bank und habe noch ein privaten Kredit bei meiner Mutter aufgenommen wo ich auch ca.45.- /Monat Zinsen zahle und monatlich tilge. Von den Schwiegereltern kommen ca 220 ,. /Monat Kaltmiete. Weiterhin muß ich pro woche Ca 150,- Spritkosten für den Weg zur Arbeit und zurück aus eigener Tasche also ohne AG-Zuschuß zahlen .Wie wird nun der Unterhalt berechnet wenn Sie auszieht UND wie wenn Ich ausziehe? Wird mir wenn Sie auszieht ein fiktiver Mietwohnvorteil zu meinem Einkommen dazu gerechnet und wenn Ja wie hoch bzw. auf welche Fläche in qm? Wie entscheiden die Jugendämter oder Familiengerichte in solchen Fällen bzw. welche Empfehlung wird gegeben? Sie hat bereits einen neuen Freund kann wohl aber nicht oder noch nicht zu Ihm ziehen . Wie sieht es aus wenn ich das Haus alleine bzw. auch mit den Untermietern und Unterhaltszahlungen nicht mehr halten kann. Muß ich dann verkaufen auch wenn die mit Strafzahlungen , Vorschusszinsen und vermutlich unter dem Einkaufswert liegend verbunden ist? Weiß nicht weiter obb ich nun verkaufen muß oder nicht , Werde es vermutlich nicht noch mal schaffen was neues aufzubauen , Bitte um Rat.

Hallo,

erstmal: Kindesunterhalt geht gegenüber allen anderen Verpflichtungen vor!!!
Von deinen 1300€ netto, zahlst du den Regelsatz an dein Kind, bzw. auf das Konto deiner Frau, abzüglich des halben Kindergeldes.
Dann kommt der Rest- wie du das dann regelst, ist dann dein Bier- Aussage einer Jugendamtmitarbeiterin- nicht von mir, hatte ein ähnliches Problem.
LG

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…würde einen Anwalt fragen

lisa

Hallo Ich habe mit meiner Ex einen knapp 5 jährigen Sohn .
Habe im beiderseitigem Einverst, vor 3 Jahren für uns ein Haus
gekauft und mich damit rel, hoch verschuldet. Das Haus läuft
allein auf mein Namen . Nun leben wir zwar noch zusammen aber
sie hat sich getrennt von mir. Die Schwiegereltern leben noch
mit im Haus da es wegen der Betreuung auch nicht anders ging
da ich auswärts arbeite und sie nach den 2 Jahr auch wieder
arbeiten ging. Ich habe etwa ein Netto von 1300,- Sie ohne
Kindergeld 925,. Netto . Wie wird nun der Unterhalt berrechnet
wenn Sie auszieht.? Sie wohnt nur gegen Zahlunge einer
Nebenkostenpauschale im Haus . Ich zahle ca 150-. Zinsen/Monat
an die Bank und habe noch ein privaten Kredit bei meiner
Mutter aufgenommen wo ich auch ca.45.- /Monat Zinsen zahle und
monatlich tilge. Von den Schwiegereltern kommen ca 220 ,.
/Monat Kaltmiete. Weiterhin muß ich pro woche Ca 150,-
Spritkosten für den Weg zur Arbeit und zurück aus eigener
Tasche also ohne AG-Zuschuß zahlen .Wie wird nun der Unterhalt
berechnet wenn Sie auszieht UND wie wenn Ich ausziehe? Wird
mir wenn Sie auszieht ein fiktiver Mietwohnvorteil zu meinem
Einkommen dazu gerechnet und wenn Ja wie hoch bzw. auf welche
Fläche in qm? Wie entscheiden die Jugendämter oder
Familiengerichte in solchen Fällen bzw. welche Empfehlung wird
gegeben? Sie hat bereits einen neuen Freund kann wohl aber
nicht oder noch nicht zu Ihm ziehen . Wie sieht es aus wenn
ich das Haus alleine bzw. auch mit den Untermietern und
Unterhaltszahlungen nicht mehr halten kann. Muß ich dann
verkaufen auch wenn die mit Strafzahlungen , Vorschusszinsen
und vermutlich unter dem Einkaufswert liegend verbunden ist?
Weiß nicht weiter obb ich nun verkaufen muß oder nicht , Werde
es vermutlich nicht noch mal schaffen was neues aufzubauen ,
Bitte um Rat

Dir bleibt ein Selbstbehalt von 1000€ den Rest wird dein Kind bekommen.

Zunächst mal die Frage, Seit Ihr verheiratet oder steht eine Scheidung an? Lebt Ihr im gesetzlichen Güterstand, oder habt Ihr einen Ehevertrag?
Die Bank interessiert sich überhaupt nicht dafür, ob das Haus mit gegenseitigen Einverständnis gekauft wurde, oder nicht. Derjenige über den die Finanzierung läuft, ist der Schuldner, egal ob geschieden oder sonst was.
Kindesunterhalt ist vorrangig gegenüber anderen Zahlungsverpflichtungen. Unter gewissen Umständen wird eventuell auch ein Haus verwertet.
Wie der Unterhalt berechnet wird und wer zahlungspflichtig ist, hängt zunächst mal davon ab, bei welchen Elternteil das Kind wohnt. Falls Ihr nicht verheiratet seit, ist dies nun schon das 1. Problem, denn dann wird das Kind aller Vorausicht nach bei der Mutter leben.
Ob die Mutter auszieht, oder ein anderes Verhältnis eingeht, hat mit dem Kindesunterhalt absolut nicht zu tun. Das Kindergeld steht Dejenigen zu, in dessen Haushalt sich das Kind gewöhnlich aufhält und versorgt wird, das können auch die Großeltern sein. Für jeden von Euch Beiden, wird’s finanziell wohl bald sehr sehr knapp werden, ob das gut geht, dürfte sehr sehr fraglich sein. Wie allseits bekannt, warten Banken in der Regel nicht auf ihre Darlehenszahlungen, Kindesunterhalt verhährt auch nicht, den Rest kann man sich ausdenken.

Um detaillierte Tips zu geben ist mehr datailwissen von nöten

Gruß

Hallo Woodlander,

das ist echt kompliziert bei dir.
Einige Fragen kann man dir hier sicher beantworten, ich würde dir aber dringend zu einem Anwalt raten.

Der Kindesunterhalt berechnet sich nach deinem Einkommen (such im Netz nach der Düsseldorfer Tabelle). Deine Fahrtkosten zur Arbeit können angerechnet werden. Ob ganz, kann ich dir aber nicht sagen.

Egal ob du ausziehst oder drin wohnen bleibst, die Miete die du von den Schwiegereltern bekommst, ist auf jeden Fall zu deinem Einkommen dazu zu rechnen.

Die Kosten für den Kredit (mit dem du das Haus abträgst)kannst du nicht geltend machen.

Gruß, DC

Danke für die schnelle Antwort. Hier im Text noch die Erläuterungen von mir:

Zunächst mal die Frage, Seit Ihr verheiratet oder steht eine
Scheidung an? Lebt Ihr im gesetzlichen Güterstand, oder habt
Ihr einen Ehevertrag?

Nein nicht verheiratet nur zusammenleben ohne jeglichen Vertrag.(Momentan auch noch aber eben nur nebenher wie in einer WG)

Die Bank interessiert sich überhaupt nicht dafür, ob das Haus
mit gegenseitigen Einverständnis gekauft wurde, oder nicht.
Derjenige über den die Finanzierung läuft, ist der Schuldner,
egal ob geschieden oder sonst was.

Ich bin alleiniger Schuldner weil Vertrag auf mich läuft.
Bankredit vorzeitig auslösen sprich durch Verkauf ist ja immer mit Vorschußzinsen verbunden und ist eigentlich für mich auch nur der allerletzte Weg.

Kindesunterhalt ist vorrangig gegenüber anderen
Zahlungsverpflichtungen. Unter gewissen Umständen wird
eventuell auch ein Haus verwertet.
Wie der Unterhalt berechnet wird und wer zahlungspflichtig
ist, hängt zunächst mal davon ab, bei welchen Elternteil das
Kind wohnt. Falls Ihr nicht verheiratet seit, ist dies nun
schon das 1. Problem, denn dann wird das Kind aller Vorausicht
nach bei der Mutter leben.
Ob die Mutter auszieht, oder ein anderes Verhältnis eingeht,
hat mit dem Kindesunterhalt absolut nicht zu tun. Das
Kindergeld steht Dejenigen zu, in dessen Haushalt sich das
Kind gewöhnlich aufhält und versorgt wird, das können auch die
Großeltern sein.

Kind wird wohl bei der Mutter bleiben. Hier ist es aber schon relevant ob sie im Haus wohnen bleibt und somit dann einen Mietwohnvorteil hätte,der ihr bzw mir angerechnet werden müsste ? Schwiegereltern wohnen ja auch wegen der Außerkindergartenzeitlichen Betreung und Ihren 2 Schichten noch mit im Haus. Nun ist halt die Frage wenn Sie auszieht wonach es derzeit auch aussieht, wieviel von der großen Wohnung die ich dann alleine bewohne mir noch als Mietwohnvorteil auf mein Einkommen angerechnet wird? Danach richtet sich ja dann die Bewertung und Zahlung in der Tabelle.

Für jeden von Euch Beiden, wird’s finanziell

wohl bald sehr sehr knapp werden, ob das gut geht, dürfte sehr
sehr fraglich sein. Wie allseits bekannt, warten Banken in der
Regel nicht auf ihre Darlehenszahlungen, Kindesunterhalt
verhährt auch nicht, den Rest kann man sich ausdenken.

Ich muss dieses Jahr das Dach noch neu decken lassen was vorriges Jahr schon geplant war. Das Geld dafür habe ich bereits angespart. Aber das muss so und so gemachte werden, denn ohne neues Dach kauft mir die Hütte sowiso keiner ab wenn es denn dazu kommen sollte.

Sie rechnet halt zunächst mit den Mindestunterhalt von derzeit 225,-€ von mir plus eventuell Wohngeld für Ihre neue Wohnung?

Um detaillierte Tips zu geben ist mehr datailwissen von nöten

Gruß

Hallo Danke für die schnelle Antwort. Ich war immer der Meinung das zumindest die Zinszahlungen mit abgezogen werden, nicht aber die Tilgung da Vermögensaufbau . Dazu kommt noch das man wohl mind. 4% des Einkommens als Altersvorsorge abziehen darf. Habe ich zumindest wo gelesen.Und dann bleibt noch die Frage wenn ich im Haus bleibe um es zu halten wieviel mir dann als Mietwohnvorteil auf das Einkommen angerechnet wird ?Die vollen qm oder nur soviel wie man üblicherweise alleine für eine Singelwohnung als Kaltmiete für eine Vergleichbare Wohnung zahlen müsste? Ist sehr kompliziert denn wenn die mir die vollen qm der Wohnung anrechnen wird es für mich nicht mehr bezahlbar.Dann muss ich mit Verlust verkaufen.
Fahrkosten zur Arbeit werden dann lt. der letzten Steuererklärung angenommen oder? Dumm nur das ich die noch nicht komplett fertig gemacht habe für 2011 nur die von 2010 vorweisen kann.

Warum sollten die Zinszahlungen abgezogen werden? Die dienen dem Abbau deiner Schulen, ein Haus ist ja was wert und dein Kind braucht den Unterhalt jetzt.
Was deine Mietkosten angehen, ich denke nicht, dass das eine Rolle spielt. Selbst wenn du gar keine Miete zahlen würdest. Du hast einen Selbstbehalt von x Euro (steht in der Düsseldorfer Tabelle), damit musst/sollst du klar kommen. Und ich bin ziemlich sicher, dass auch die Altersvorsorge keine Rolle spielt. Berufsbedingte Aufwendungen ja, sonst nichts.

Wir reden ja hier von Kindesunterhalt, nicht von Unterhalt der Mutter gegenüber (da sähe es sicher anders aus, damit kenn ich mich aber nicht aus)

Wenn du mit Verlust verkaufen musst, dann ist das Pech (nicht falsch verstehen) es interessiert aber niemanden, weil aus der Sicht des Kindes nur zählt, dass es Unterhalt bekommt. Deshalb nochmal mein Rat, such dir einen Anwalt.

Und lies dir die Düsseldorfer Tabelle durch.

Gruß,DC

  1. 1.501 - 1.900 333 383 448 513 105 1.050 

So, dass sind Ihre Sätze. Kindesunterhalt 333 Euro - 92 hälftiges Kindergeld = 241 Euro.
Für Ihre geschiedene Ehefrau brauchen Sie nicht bezahlen, die ist alt genug um für sich selber arbeiten zu gehen und das Kind ist über 5 Jahre, dann muss sie!
Nehmen Sie sich einen guten Familienanwalt, dann wird Sie auch nichts vom Haus verlangen können.
Den Kindesunterhalt müssen Sie in der Höhe bezahlen, wird ab dem 6. Jahr sich auf 291 Euro erhöhen.
Ich würde die Kredite nicht erwähnen, dann hat Ihre Ex Frau auch ein Recht auf das Haus.
Schulden werden eh nicht berücksichtigt, Ihr Freibetrag liegt bei 1100 Euro. Von diesem Geld müssen Sie alles bezahlen (außer Kindesunterhalt), da gibt es keine Anrechnung von Zinsen.
Die sagen einen eisklat „verkaufen“, dann geht es wieder.

L.G.

Zunächst mal ist zu beachten: Verträge oder schriftliche Abmachungen mit der Kindes-Mutter bezügl Kindesunterhalt sind meisten wertlos, denn das Kind hat Dir gegenüber einen gesetzl. Unterhaltsanspruch und nicht die Mutter. Solche Abmachungen (Anrechnung der Miete usw.) können nur über das Vormundschaftsgericht bzw. einen Notar rechtswirksam abgeschlossen werden. (sehr wichtig!!!) Ansonsten könnte Dir passieren, dass die Kindesmutter einige Jahre mietfrei bei Dir wohnt und Du erhälst trotzdem nach Jahren eine Unterhaltsforderung in enormer Höhe, weil Du keine Unterhaltszahlungen zu Gunsten des Kindes nachweisen kannst.

Wenn die Mutter, das Kind, die Schwiegereltern tatsächlich in dem Haus wohnen bleiben wollen, dann ist das (wenn man es geschickt macht) möglich, es müssen dann aber abgeschlossene Wohnungen sein, es darf nicht der Einduck entstehen, dass Ihr zwar offiziell getrennt wohnt, inoffiziell ihr aber, aus welchen Gründen auch immer, zusammenwohnt. Deshalb ganz normale Mietverträge mit der Freundin und den Schwiegereltern abschließen und Miete kassieren, ebenso Unterhaltszahlungen für das Kind leisten. Das hat die Folge, dass die Kindesmutter und vielleicht auch die Schwiegereltern eventuell sogar Anspruch auf Mietzuschuß haben, was ihre Mietkosten ja auch mindert und Du hast Anspruch auf hälftiges Kindergeld und den halben Kinderfreibetrag. Beides gibt es übrigens nur dann, wenn Du Unterhaltszahlungen nachweisen kannst.

Diese Situation ist dann erträglich, wenn alle Parteien vernünftig miteinander umgehen, was allerdings auf die Dauer schwierig und oftmals nicht der Fall ist.

Zum Eigenwohnanteil: Im Normalfall gehen die Behörden von einem Wohnanspruch für eine Einzelperson von 43 qm aus, wobei sicherlich bis zu 60 qm auch anerkannt werden. Wenn man keine staatl. Gelder (Wohngeld-Mietzuschuß usw.) beantragt, ist die Wohnungsgröße irrrelevant.

Gruß Bert

Halli hallo.

Tut mir leid dass ich ihnen nicht helfen kann.
Ich habe hier selber eine Frage gestellt um mich
schlau zu machen und werde nun als Fachmann mit
Mails bombadiert. Habe leider selber recht wenig
Ahnung. Fragen sie mal den Herrn der mir geantwortet
hat. Lieber Gruß und viel Erfolg. Gerd

Hallo woodlander,
auf deine Fragen kann man hier nicht so ohne weiteres Antworten. Die Sache ist ganz einfach zu kompliziert. Ausserdem spielt der Zugewinn noch eine Rolle. Das Haus ist ja vermutlich seit dem Erwerb mehr wert geworden. Das heisst dass von der Wertsteigerung noch 50 % an die Nochgattin zu zahlen wären. Die Schulden wurden vermutlich nur von Ihnen selbst bei der Bank aufgenommen also haften Sie auch alleine dafür. Dann spielen noch die Vermögen vor der Eheschliessung eine Rolle. Ebenso das Endvermögen (PKW; Kapitalversicherungen, Sparbriefe und sonstige Wertanlagen, Private Rentenversicherungen etc.)
der Kindesunterhalt ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt (kann man googeln). Ausserdem hat Ihre Gattin noch Anspruch auf Altersversorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt. Allerdings liegt der Selbstbehalt bei 950 Euro. Ich rate dringend zu einem Fachanwalt für Familien- und Immobilienrecht.
Alles Gute

Hallo Patrizia
Wir waren nie verheiratet. Somit sollter Betreuungs Trennungs und Vorsorgeunterhalt eh Geschichte sein. Wir lebten zusammen in den Haus was ich für UNS also auch die Schwiegereltern gekauft hatte da es ohne Diese und dessen Betreuung nach der Arbeitsaufnahme der Freundin nach dem 2 Jahr auch nicht anders ging da sie auch Schichten arbeitet und ich auch. Ich muß nun wisswen was und in welcher höhe zählt nun zu den Berücksichtigungsfähigen Schulden ? Das Haus wurde 2009 gekauft das Kind 2007 geboren.Also genau nach dem 2 Jahr nachdem die EX-Freundin Ihre Arbeit wieder aufgenommen hatte, Sie war 2 Jahre mit dem kleinen zu Hause .Momentan habe ich das Schreiben vom JA vorliegen die um Auskunft von Einkommen bitten .Derzeit noch kein Anwalt konsultiert,.Rechtschutzversicherung besteht Erstberatung gefragt die sagen sie werden erst ab einer Klage vom Amt oder Kindesmutter tätig. Ich wollte es im Vorfeld nicht eskalieren lassen.Will bloß wissen ob und was ich in das Formular mit reinnehmen darf an Schulden.
Vielleicht hilft das bei einer Konkretisierung ?:smile:

Hallo woodlander,
trotzdem werden die Schulden beim Unterhalt nicht berücksichtigt. Es würde dann sofort jeder Unterhaltspflichtige zur Bank laufen und sich einen Kredit besorgen nur um beim Unterhalt weniger zahlen zu müssen. Wohnung / Haus stehen also nur Ihnen zu, da Ihre Expartnerin keinen Anspruch darauf hat. Das heisst, Sie müssten Unterhalt für das Kind bezahlen bis zu einem Selbstbehalt von 950,- . Ihre Partnerin ist berufstätig und somit hat sie ein eigenes Einkommen. Es könnte evtl. noch ein Trennungsunterhaltsanspruch von seiten ihrer Expartnerin auf Sie zu kommen. Die höhe hängt von dem Einkommen Ihrer ex ab.
Alles Gute
Eine Rechtsschutzversicherung greift bei familienrechtlichen Streitangelegenheit nicht. Weder bei einem Scheidungs- noch bei einem Unterhaltsstreit.

Hallo,

sorry für meine späte Antwort.
Ich bin in der gleichen Lage,bzw.das Haus lief auf meinen und auf meinen Exmann,also alles zu gleichen Teilen.
Da ich Insolvenz anmelden mußte,zahlt mein Exmann jetzt an dem Haus weiter,wobei das ein Faß ohne Boden ist.
Er hat bis vor drei Monaten auch keinen Unterhalt für mein Kind bezahlt,was ja auch seins ist,du bist Unterhaltspflichtig,von Anfang an ,wenn sie auszieht.
Dem Kind gegenüber,die privat Kredite und der Kredit fürs Haus werden prozentual mit angerchent,aber laut Düsseldorfer Tabelle,ergibt sich immer noch ein Mindestunterhalt von knapp 260 Euro.
LG,

das ist sehr kompliziert bei dir,da musst du nen rechtsanwalt für familienrecht fragen.da du aber wenig verdienst bekommst einen kostenlos.sorry

Hallo

Hallo

Ist etwas komplex und rate dir dringend einen Anwalt aufzusuchen um mal eine erste Abschätzung machen zu lassen.

Zum Haus: Dir würde ein Mietvorteil angerechnet werden, allerdings kannst du Zinsen von Krediten und Aufwendungen auch wieder abziehen. Versuche es zu halten, indem du es z.B. vermietest. Verkaufen solltest du nur dann, wen es nicht mehr anders geht.
Es wäre auch wichtig zu wissen, ob ihr verheiratet gewesen seid. In jedem Fall solltest du Beweise und Unterlagen sichern und Dinge klären solange noch kein Krieg ausgebrochen ist.
In jedem Fall solltest du ein Gespräche suchen sowie versuchen eine Einigung finden, natürlich nur wenn das möglich ist.

Gruß

Hallo,

dringend zum Anwalt gehen. So einfach lässt es sich nach diesen Angaben nicht berechnen.

Gruß