Hallo Allen,
Ein Vater bezahlt Unterhalt für ein Kind nach der Düsseldorfer Tabelle.
Kind wird älter und hätte Anspruch auf Unterhalt der nächst höheren Altersstufe.
Mutter kümmert sich nicht darum und verlangt keine Erhöhung. Vater bezahlt weiter den alten Betrag.
Nach einem Jahr bemerkt die Mutter das und verlangt den höheren Unterhalt, der auch bezahlt wird.
Kann sie auch rückwirkend für das vergangene Jahr den Differenzbetrag verlangen oder verliert sie den Betrag?
Grüße
Wolfgang