Kindesunterhalt und Umgangsrecht

Guten Tag,

habe ein paar Fragen zu einem fiktiven Fall. Man nehme an, der Vater eines Kindes

  • ist nur Erzeuger des Kindes (übernimmt keine Vaterpflichten)
  • scheint dem Wohl des Kindes zu schaden
  • besucht das Kind fast nie
  • kann keinen Unterhalt zahlen

Fragen:
Wird Unterhaltsvorschuss auch gezahlt, wenn bspw. der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt, er untertaucht, die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt?
Kann der Vater ein Umgangsrecht durchsetzen (wenn oder unabhängig davon, dass, er die Vaterschaft anerke/annt (hat)?)
Hat die Mutter Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater?

Danke
I.

Hallo

Kann der Vater ein Umgangsrecht durchsetzen

Ein FA für Familienrecht kann hier wohl eher weiterhelfen, aber vermutlich heisst die Antwort nein. Vgl. auch mit einem analogen Fall: http://blog.beck.de/2012/03/02/kontrollfreak

mfg M.L.

Wird Unterhaltsvorschuss auch gezahlt, wenn bspw. der Vater
die Vaterschaft nicht anerkennt,

Ja.

er untertaucht, die Mutter
der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt?

Nein.

http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__6.html

Kann der Vater ein Umgangsrecht durchsetzen (wenn oder
unabhängig davon, dass, er die Vaterschaft anerke/annt (hat)?)

Als was will die Person denn das Umgangsrecht durchsetzen?
Umgangsrecht haben:

Hat die Mutter Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater?

Nein. Die Mutter hat keinen Anspruch auf Unterhalt.
Den Anspruch hat das Kind! (Voraus gesetzt, die Vaterschaft ist anerkannt oder festgestellt) Das ist ein elementarer Unterschied. Rechtlich gesehen kann die Mutter nämlich umgekehrt nicht auf Unterhalt verzichten.

Sorgerecht an den Vater?
Hallo,

noch eine weitere Frage:
Kann der Vater, wenn er nie mit der Mutter oder dem Kind zusammengewohnt hat, das Sorgerecht / gemeinsames Sorgerecht beantragen / gegen den Willen der Mutter durchsetzen (im Laufe des Lebens des Kindes, wenn er zuvor regelmäßig Umgang hat)?

Danke
I.

Hat die Mutter Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater?

Nein. Die Mutter hat keinen Anspruch auf Unterhalt.
Den Anspruch hat das Kind! (Voraus gesetzt, die Vaterschaft
ist anerkannt oder festgestellt) Das ist ein elementarer
Unterschied. Rechtlich gesehen kann die Mutter nämlich
umgekehrt nicht auf Unterhalt verzichten.

Die KM hat einen eigenen Anspruch auf Unterhalt unabhängig vom Kindesunterhalt.
Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstag des Kindes in Sonderfällen evtl. sogar länger.

Bröselchen