Guten Tag,
habe ein paar Fragen zu einem fiktiven Fall. Man nehme an, der Vater eines Kindes
- ist nur Erzeuger des Kindes (übernimmt keine Vaterpflichten)
- scheint dem Wohl des Kindes zu schaden
- besucht das Kind fast nie
- kann keinen Unterhalt zahlen
Fragen:
Wird Unterhaltsvorschuss auch gezahlt, wenn bspw. der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt, er untertaucht, die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt?
Kann der Vater ein Umgangsrecht durchsetzen (wenn oder unabhängig davon, dass, er die Vaterschaft anerke/annt (hat)?)
Hat die Mutter Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater?