Klausel in einem Testment

Ist es juristisch statthaft, in einem Testament eine Klausel einzufügen die besagt, dass der Erbe das Haus der Erblasser erst nach Vollendung eines bestimmten Lebensjahrs veräußern darf?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo,
ja, wird auch heute noch regelmäßig testamentarisch so bestimmt.

Hallo,

was würde denn passieren, wenn der Sohnemann sich sagt: „Egal, ich verkauf die Bude sofort.“?

Der Erblasser kann ja nicht auf Rückgabe klagen…

Würde so ein „Sperrvermerk“ ins Grundbuch eingetragen werden können?

Echt interessiert,

der X-Strom.

Würde so ein „Sperrvermerk“ ins Grundbuch eingetragen werden
können?

Echt interessiert,

Hallo,

Nein, ein Vermerk der eine Verfügungsbeschränkung darstellt könnte alleine aufgrund dieser Klausel nicht eingetragen werden. Der Erblasser müsste somit diese Beschränkung des Erben mit einer partiellen Testamentsvollstreckung verknüpfen welche bis zum jeweiligen Alter des Erben erfolgen soll. Der Testamentsvollstreckervermerk wird dann von Amts wegen ins Grundbuch eingetragen und verhindert dann Verfügungen über das Grundstück - bzw. wie hier nur die Veräußerung.

ml.

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