Kommunaler Entwässerungskanal auf Privatgrundstück

Wie ist das wenn ein Kommunaler Entwässerungskanal durch ein Privatgrundstüch verläuft. Wie ist da die Gesetzeslage. Wie ist das wenn der Grundstücksbesitzer den Kanal nicht mehr haben will?

Hallo,

Wie ist das wenn ein Kommunaler Entwässerungskanal durch ein
Privatgrundstüch verläuft.

Dann ist das dem Leitungsbetreiber vom Grundeigentümer sicher einmal erlaubt worden.

Wie ist da die Gesetzeslage.

Welche Gesetzeslage? Es wird erstmal einen Vertrag geben, der die ganze Sache regelt. Der gilt. Und da wäre nachzusehen, ob und wie man aus dem Vertrag kommen könnte.

Wie
ist das wenn der Grundstücksbesitzer den Kanal nicht mehr
haben will?

Siehe oben. Wahrscheinlich wurden in dem Vertrag Rechte und Pflichten und eine Entschädigung für die Beeinträchtigung geregelt. Ein „nicht mehr haben wollen“ wird nicht genügen …
Es stellt sich auch die Frage, warum der Kanal jetzt als störend empfunden wird.

Gruß
Jörg Zabel

Danke für die Antwort. Wenn es aber keinen Vertrag oder Erlaubnis gibt und der Kanal bei einem Grundstückstausch wegen evtl. wegen Straßenverbreiterung vergessen wurde.
MfG
Martin Windele

Hi, ein Vertrag muss da nicht zwangsläufig vorliegen aber einen Grundbucheintragung müsste es dazu geben.
Wenn, dann kann der nur durch den, der sie eintragen ließ kostenpflichtig gelöscht werden.
Hat der Kanal denn noch eine Funktion?
MfG ramses90

Servus,

wie sah die II. Abteilung im Grundbuch zum Zeitpunkt des Tausches aus und wie sieht sie heute aus? Gehörte das getauschte Grundstück vorher der Gemeinde und es wurde auch die Last „vergessen“?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wie sah die II. Abteilung im Grundbuch zum Zeitpunkt des
Tausches aus und wie sieht sie heute aus? Gehörte das
getauschte Grundstück vorher der Gemeinde und es wurde auch
die Last „vergessen“?

Hier sollte unbedingt die Grundakte beim Grundbuchamt (nicht nur das Grundbuch) eingesehen werden.
Ist Die Kanalleitung als Belastung eingetragen? Wenn ja, wie?
Was wurde bei dem genannten Grundstückstausch (Tausch von Teilflächen?) vereinbart? Gibt es da irgendwas zu „Rechte und Pflichten“ (Duldung bestehender Rechte?) der Eigentümer?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Danke für die Antwort. Wenn es aber keinen Vertrag oder
Erlaubnis gibt und der Kanal bei einem Grundstückstausch wegen
evtl. wegen Straßenverbreiterung vergessen wurde.

Was steht im Tauschvertrag? Oder gab es keinen Tauschvertrag, sondern ein Bodenordnungsverfahren?
Oft wird sowas geregelt, ohne dass es direkt ersichtlich ist.

Gruß
Jörg Zabel

Ich denke es war im Zuge eines Flurbereinigungsverfahren. Es gibt hierfür keinen Tauschvertrag oder ähnliches.
Mfg
Martin Windele

Hallo,

Ich denke es war im Zuge eines Flurbereinigungsverfahren.

Dann dürfte eine mögliche Entschädigung für das Leitungsrecht unter „wertgleicher Landabfindung“ geregelt sein.

Es
gibt hierfür keinen Tauschvertrag oder ähnliches.

Doch!
Der „Tauschvertrag“ heisst Flurbereiniungsplan. Dort musst Du nach der Regelung suchen. (Möglicherweise gibt es ein Kapitel mit „im Grundbuch einzutragende Rechte“ oder so ähnlich.)
Den Flurbereinigungsplan kannst Du bei der zuständigen Gemeinde/Stadt einsehen. Ein berechtigtes Interesse ist für Dich gegeben.

Gruß
Jörg Zabel

Hi
mein erster Gedanke war, mal ins Grundbuch zu schauen, ob da ein Eintrag besteht.
Wenn nicht: Anfrage an die Gemeinde, ob eine ör Dienstbarkeit vorhanden ist.
Gruß
HaWeThie

Hallo noch mal
Vielen Dank für Eure Tipps und Antworten, die Stadt hat signalisiert, dass sie die Kosten übernimmt. Nochmals Danke für Eure Hilfe.
MfG
Martin Windele