Kontovollmacht über den Tod hinaus

Der Vater ist gestorben und die Tochter hat Vollmacht für Konto und Sparbuch bis über den Tod hinaus. Die Tochter wirtschaftes mit dem Geld um die laufenden Kosten noch zu bezahlen. Wie z.B. noch die Miete für 3 Monate, Rechnung für die Kurzzeitpflege u.s.w. Rest für die Bestattungskosten. Am Ende bleibt nichts mehr übrig. Darf sie mit dem Geld wirtschaften oder gehört das zur Erbmasse was sie ablehnen oder annehmen muss?

Hallo erstmal,

Der Vater ist gestorben und die Tochter hat Vollmacht für
Konto und Sparbuch bis über den Tod hinaus. Die Tochter
wirtschaftes mit dem Geld um die laufenden Kosten noch zu
bezahlen. Wie z.B. noch die Miete für 3 Monate, Rechnung für
die Kurzzeitpflege u.s.w.

Die Rechnungen, die auch der Vater noch zu bezahlen gehabt hätte, dürfen davon sicher noch bezahlt werden. Sind ja quasi Schulden, die auch zur Erbmasse gehören.

Rest für die Bestattungskosten.
Am Ende bleibt nichts mehr übrig. Darf sie mit dem Geld
wirtschaften oder gehört das zur Erbmasse was sie ablehnen
oder annehmen muss?

Da bin ich nicht sicher, daher sage ich erstmal nichts.

Cu Rene

Hi, wenn sie d. Erbe ablehnt darf sie damit nicht wirtschaften, sie muss die gesamte Erbmasse unberührt lassen.
Wenn sie das Erbe annimmt, kann sie damit machen was sie will, vorausgesetzt, dass ausser ihr keine weiteren Erben 1. Ordnung existieren.
MfG ramses90