Guten Tag,
gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus:
Eine Familie wohnt in einem ruhigen Wohngebiet bestehend aus freistehenden Einfamilienhäusern mit Gärten.
Ein Familienmitglied spielt privat Kontrabass. Die Nachbarn der angrenzenden Grundstücke empfinden die dunklen Töne des Basses nicht laut, aber als unangenehm.
Ähnlich wie in Mietwohnungen wird wohl auch hier außerhalb der Ruhezeiten 1-2 Stunden täglich geübt werden dürfen.
Natürlich ist für gute nachbarschaftliche Beziehungen ein Gespräch das Beste. Wie aber könnte die rechtliche Situation aussehen?
Frage 1:
Genauso wie seine Nachbarn leidet auch der Hobbymusiker unter den hohen sommerlichen Temperaturen und öffnet die Fenster. Wird er auch bei geöffnetem Fenster musizieren dürfen?
Frage 2:
Wenn der Hobbymusiker nun das Gefühl hat, in seinem schön angelegten Garten musisch besonders inspiriert zu werden; wird er sein Instrument (Kontrabaß) gelegentlich auch im Garten spielen/üben dürfen? Wenigstens 1-2 mal in der Woche etwa 1 Stunde? Natürlich außerhalb der Ruhezeiten.
Bin gespannt, welche Hinweise es für diesen fiktiven Fall gibt.
Janis