Hallo, vielleicht bekomme ich ja hier Hilfe oder ein paar gute Ratschläge?
Mal angenommen jemand hat in einem Arbeitsverhältnis ein Gehalt von 2200 € Netto gehabt und ist arbeitlos geworden (1100.-€). Nehmen wir auch mal an das diese Person einen Kredit über 33.000,- bei der Bank hat. Die Kreditversicherung bei Arbeitlosigkeit wurde mit abgeschlossen. Allerdings zahlt die erst wenn mindestens nach einem halben Jahr nach Abschluss die Arbeitslosigkeit eintrifft. Dies ist nicht der Fall.
Mal angenommen diese Person hat eine Miete in Höhe von 530,-€ zu zahlen und die Raten für den Kredit liegen bei 580.-€.
Gibt es in diesem Fall einen Selbstbehalt um sein Leben finanzieren zu können? Kann man in diesem Fall zusätzlich Wohngeld beantragen?
Ist die Bank berechtigt weiterhin die Raten abzubuchen? Kann die Person die Kreditversicherung kündigen, da ja eh keine Leistung zu erwarten ist? Kann man den Kredit einfrieren, bis die Person wieder Arbeit gefunden hat?
Für ein paar Zeilen, bedanke ich mich im Voraus.
Gruss Gordon