- In meinem Mietvertrag ist explizit
keine Kündigungsfrist genannt: ‚es gilt
die gesetzlich übliche Frist‘ oder so.
D.h. dann 3 Monate, oder?
(Mietverhältlnis kürzer als drei Jahre).
Mietverhältnisse über Wohnraum, die weniger als fünf Jahre lang bestehen, sind spätestens am dritten Werktag für den Ablauf des übernächsten Monats kündbar, §565 Absatz 2 BGB. Das sind in der Tat drei Monate.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß die gesetzliche ordentliche Kündigung nur für das auf unbestimmte Zeit geschlossene Mietverhältnis vorgesehen ist. Ist der Vertrag dagegen von vornherein auf Zeit - z.B. auf drei Jahre - geschlossen, so ist er überhaupt nicht ordentlich kündbar, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich ein Kündigungsrecht vorgesehen ist.
- Kann ich immer nur zum ersten kündigen
oder auch zum 15. eines Monats? Reicht es
wenn ich schreibe: „Ich kündige zu
nächstmöglichen Zeitpunkt…“?
Das Mietverhältnis ist, sofern eine Kündigung überhaupt möglich ist, s.o., vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen grundsätzlich nur zum Ablauf eines Monats ordentlich kündbar. Der genaue Beendigungstermin muß nicht benannt werden; eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ genügt. Die Kündigungserklärung soll außerdem die Kündigungsgründe angeben. Fehlen sie, ist die Kündigung aber dennoch ohne weiteres wirksam.
- Kann der Vermieter einen Nachmieter
ohne trifftige Gründe ablehnen?
Ob der Vermieter den vom Mieter angebotenen Nachmieter im Einzelfall ablehnen darf, ist bei Mietverhältnissen über Wohnraum - wenn nichts anderes vereinbart ist - durch Abwägung der Interessen des Vermieters einerseits und des (Vor-) Mieters andererseits zu ermitteln. In der Regel darf ein geeigneter Nachmieter dann nicht abgelehnt werden, wenn das weitere Festhalten am Vertrag für den Vormieter eine gewisse Härte darstellt und der Nachmieter für den Vermieter zumindest annehmbar ist.
- Und die wichtigste Frage:
Soll ich kündigen, obwohl ich
wahrscheinlich sowie vor Ablauf der
Kündigungsfrist raus will und dann eine
Nachmieter besorgen muss?
Also: Ich kündige zum 1.9, will aber dann
schon früher raus und präsentiere für den
1.7 einen Nachmieter. Mein Vermieter sagt
dann: Ab dem 1.9. habe ich schon selbst
einen Mieter, wenn Sie früher raus
wollen, suchen Sie jemanden, der die
Wohnung vom 1.7 bis 1.9 nimmt?
Kann sowas passieren?
Ja, das kann passieren.