Kündigung einer Wohnung

Hallo, ich möchte meine Wohnung kündigen und habe ein paar - vielleicht sehr naive Fragen - dazu.

  1. In meinem Mietvertrag ist explizit keine Kündigungsfrist genannt: ‚es gilt die gesetzlich übliche Frist‘ oder so. D.h. dann 3 Monate, oder? (Mietverhältlnis kürzer als drei Jahre).

  2. Kann ich immer nur zum ersten kündigen oder auch zum 15. eines Monats? Reicht es wenn ich schreibe: „Ich kündige zu nächstmöglichen Zeitpunkt…“?

  3. Kann der Vermieter einen Nachmieter ohne trifftige Gründe ablehnen?

  4. Und die wichtigste Frage:
    Soll ich kündigen, obwohl ich wahrscheinlich sowie vor Ablauf der Kündigungsfrist raus will und dann eine Nachmieter besorgen muss?
    Also: Ich kündige zum 1.9, will aber dann schon früher raus und präsentiere für den 1.7 einen Nachmieter. Mein Vermieter sagt dann: Ab dem 1.9. habe ich schon selbst einen Mieter, wenn Sie früher raus wollen, suchen Sie jemanden, der die Wohnung vom 1.7 bis 1.9 nimmt?
    Kann sowas passieren?

Vielen Dank! Paul

  1. 3 Monate, oder?
    (Mietverhältlnis kürzer als drei Jahre).

richtig

  1. Kann ich immer nur zum ersten kündigen

oder auch zum 15. eines Monats?

Wenn, dann müsste das im Vertrag stehen.

Reicht es

wenn ich schreibe: „Ich kündige zu
nächstmöglichen Zeitpunkt…“?

Esreicht. allerdings kann es zu
Missverständnissen führen, wenn jeder
darunter was anderes versteht.

  1. Kann der Vermieter einen Nachmieter
    ohne trifftige Gründe ablehnen?

Die Mär vom Nachmieter ist weit verbreitet.
Der Vermieter hat an seinen Mieter vermietet
und muss sich deshalb keinen anderen
aufdrängen lassen. Er ist frei in seiner
Wahl. Er muss keinen Nachmieter akzeptieren
(außer in Härtefällen: Berufliche Versetzung
usw.). Aber anbieten kann man es ihm immer.

  1. Und die wichtigste Frage:
    Soll ich kündigen, obwohl ich
    wahrscheinlich sowie vor Ablauf der
    Kündigungsfrist raus will und dann eine
    Nachmieter besorgen muss?

Der Vermieter kann bis zum Ende des
Mietverhältnisses Miete verlangen. Also
möglichst schnell kündigen, damit das
Mietverhältnis möglichst schnell endet.

Also: Ich kündige zum 1.9, will aber dann
schon früher raus und präsentiere für den
1.7 einen Nachmieter. Mein Vermieter sagt
dann: Ab dem 1.9. habe ich schon selbst
einen Mieter, wenn Sie früher raus
wollen, suchen Sie jemanden, der die
Wohnung vom 1.7 bis 1.9 nimmt?
Kann sowas passieren?

Selbstverständlich. Deshalb würde ich raten:

  1. Mit dem Vermieter reden, ob er dich
    vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt
    (vielleicht hat er ja schon einen Mieter in
    peto), ob er einen Nachmieter akzeptiert
    oder ob er evtl. einer Untervermietung
    zustimmt (muss er eigentlich; nur, wenn es
    die ganze Whg. betrifft, nicht).
  2. Dann siehst du klar wg. Kündigung.
    Grüße und viel Erfolg! R.B.

Hi,

  1. In meinem Mietvertrag ist explizit
    keine Kündigungsfrist genannt: ‚es gilt
    die gesetzlich übliche Frist‘ oder so.
    D.h. dann 3 Monate, oder?
    (Mietverhältlnis kürzer als drei Jahre).

es gilt die gesetzliche Frist

  1. Kann ich immer nur zum ersten kündigen
    oder auch zum 15. eines Monats? Reicht es
    wenn ich schreibe: „Ich kündige zu
    nächstmöglichen Zeitpunkt…“?

a) das weiss ich nicht, aber ich glaube, es steht im gesetz „zum Monatsende“ b)besser ist ein genaues Datum, da dann kein Streit entstehen kann, wann dieser Zeitpunkt Deiner Meinung nach ist

  1. Kann der Vermieter einen Nachmieter
    ohne trifftige Gründe ablehnen?

der vermieter muss gar keinen Nachmieter anerkennen

  1. Und die wichtigste Frage:
    Soll ich kündigen, obwohl ich
    wahrscheinlich sowie vor Ablauf der
    Kündigungsfrist raus will und dann eine
    Nachmieter besorgen muss?

auf jeden Fall kündigen, siehe Frage 3

Also: Ich kündige zum 1.9, will aber dann
schon früher raus und präsentiere für den
1.7 einen Nachmieter. Mein Vermieter sagt
dann: Ab dem 1.9. habe ich schon selbst
einen Mieter, wenn Sie früher raus
wollen, suchen Sie jemanden, der die
Wohnung vom 1.7 bis 1.9 nimmt?
Kann sowas passieren?

demzufolge(3.,4.): ja

Micha

Hallo Paul,

zum Thema Nachmieter: Du kannst keinen Vermieter zwingen, mit einer von Dir präsentierten Person einen Vertrag abzuschließen.

Gruß
Wolfgang

  1. In meinem Mietvertrag ist explizit
    keine Kündigungsfrist genannt: ‚es gilt
    die gesetzlich übliche Frist‘ oder so.
    D.h. dann 3 Monate, oder?
    (Mietverhältlnis kürzer als drei Jahre).

Mietverhältnisse über Wohnraum, die weniger als fünf Jahre lang bestehen, sind spätestens am dritten Werktag für den Ablauf des übernächsten Monats kündbar, §565 Absatz 2 BGB. Das sind in der Tat drei Monate.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß die gesetzliche ordentliche Kündigung nur für das auf unbestimmte Zeit geschlossene Mietverhältnis vorgesehen ist. Ist der Vertrag dagegen von vornherein auf Zeit - z.B. auf drei Jahre - geschlossen, so ist er überhaupt nicht ordentlich kündbar, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich ein Kündigungsrecht vorgesehen ist.

  1. Kann ich immer nur zum ersten kündigen
    oder auch zum 15. eines Monats? Reicht es
    wenn ich schreibe: „Ich kündige zu
    nächstmöglichen Zeitpunkt…“?

Das Mietverhältnis ist, sofern eine Kündigung überhaupt möglich ist, s.o., vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen grundsätzlich nur zum Ablauf eines Monats ordentlich kündbar. Der genaue Beendigungstermin muß nicht benannt werden; eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ genügt. Die Kündigungserklärung soll außerdem die Kündigungsgründe angeben. Fehlen sie, ist die Kündigung aber dennoch ohne weiteres wirksam.

  1. Kann der Vermieter einen Nachmieter
    ohne trifftige Gründe ablehnen?

Ob der Vermieter den vom Mieter angebotenen Nachmieter im Einzelfall ablehnen darf, ist bei Mietverhältnissen über Wohnraum - wenn nichts anderes vereinbart ist - durch Abwägung der Interessen des Vermieters einerseits und des (Vor-) Mieters andererseits zu ermitteln. In der Regel darf ein geeigneter Nachmieter dann nicht abgelehnt werden, wenn das weitere Festhalten am Vertrag für den Vormieter eine gewisse Härte darstellt und der Nachmieter für den Vermieter zumindest annehmbar ist.

  1. Und die wichtigste Frage:
    Soll ich kündigen, obwohl ich
    wahrscheinlich sowie vor Ablauf der
    Kündigungsfrist raus will und dann eine
    Nachmieter besorgen muss?
    Also: Ich kündige zum 1.9, will aber dann
    schon früher raus und präsentiere für den
    1.7 einen Nachmieter. Mein Vermieter sagt
    dann: Ab dem 1.9. habe ich schon selbst
    einen Mieter, wenn Sie früher raus
    wollen, suchen Sie jemanden, der die
    Wohnung vom 1.7 bis 1.9 nimmt?
    Kann sowas passieren?

Ja, das kann passieren.

Vielen Dank an alle (oT)