Kunde zahlt Rechnung nicht & Üble Nachrede

Ich bin auf einer Seite Angemeldet wo ich durch das verbreiten von Link´s auf Facebook Fanpages Geld bekomme. Die Seite hat keine AGB´s. Ich habe ein Guthaben von ca. 160€ zur Auszahlung beantragt. Dies wurde abgelehnt. Grund dafür soll sein, das ich Sie Betrogen haben soll. Was aber nicht stimmt. Ich habe dem Betreiber eine Rechnung geschickt (Mit Einschreiben) die er auch erhalten hat.

In einem Privaten Chat dem dem Betreiber der Seite, hat er mir geschrieben Zitat: „48 sinds heute ^^15 wurden nur gezählt“ weil ich ihn zuvor drauf angesprochen hatte, warum nur so wenige Klicks gezählt werden. Das heißt also das die Klicks falsch gezählt werden.

In einem Privaten Chat mit jemanden der ebenfalls auf der benannten Seite aktiv ist, habe ich folgendes geschrieben: Zitat:" lass dich weiter von dennen abziehen die zählen nur 2/3 der Klicks".

Dies war aus meiner Sicht, eine Persönlich Meinung.

Jetzt ist es so: Es wurde mir angeboten. Sie zahlen 50% der Rechnung und sie Verzichten auf eine Anzeige wegen „Üble Nachrede“.

Das habe ich angelehnt & poche darauf das Sie die Komplette Rechnung zahlen müssen.

Es soll jetzt gegen mich bereits eine Anzeige erstellt werden & es soll von mir Schadensersatz gefordert werden.

Derartige Webseiten sind bekannt dafür, Guthaben nicht auszuzahlen.

Guck mal, wo der Firmensitz liegt. Warscheinlich im Ausland. Ist ziemlich unwarscheinlich, dass du auch nur einen Cent bekommst.

Alles was die so von sich geben sind nur leere Versprechungen und leere Drohungen.

Die haben mit deiner Dummheit Geld gemacht und behalten es für sich.

LG
Andreas

Die sitzen in Hessen/Deutschland. Mein Frage ist ja auch: Ob es rechtens ist, mich anzuzeigen…

Die müssen Beweise beibringen, dass du etwas Strafbares gemacht hast.

Du könntest zur Verbraucherzentrale gehen und dich da beraten lassen. Die haben mit sowas Erfahrung.

LG
Andreas

Habe ich hier „Üble Nachrede“ begangen oder nur meine Meinung geäussert?

Das kann nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Deshalb solltest du zur Verbraucherzentrale gehen und dich beraten lassen.

  1. Lass es drauf ankommen
  2. Bestehe auf Deiner Forderung
  3. Viel Aussicht auf Erfolg hast Du nicht (Beweise?)
  4. Lass die Finger von solch windigen Angelegenheiten!
    Gruß
    Hans

Hallo imgwheel - zu facebookern habe ich keine Drähte, daher bin ich hier der falsche Ansprechpartner - trotzdem viel Erfolg - Gruß lennonmc

Hallo,

als erstes muss ich unbedingt darauf hinweisen das ich kein Anwalt oder ähnliches bin. Was ich hier schreibe ist also keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.

Leider gibst du nicht an was für eine Seite das ist. Ein Impressum hat die Seite? Es geht darum um ob das eine gewerbliche Seite nach deutschem Recht ist. Wenn dem so ist gelten die gesetzlichen Bestimmungen als AGB.

Was du hier beschreibst sieht so aus als würde dort ein Betrug laufen. Mann könnte zum Beispiel Eine Anzeige auf Verdacht des Betrugs gegen diese Leute stellen. Verdacht ist wichtig!!! Sonst wäre es unter Umständen schon Verleumnung , üble Nachrede etc… Aber bevor mann soweit geht sollte mann es schon noch einmal im guten Versuchen.
Vielleicht eist es sinnvoll die angebotenen 50% erst einmal zu nehmen? Ansonsten gibt es vielleicht garnichts mehr!?!
Besteht die Möglichkeit die Zugrifffe (Klicks) zu tracken? Woher wissen Sie das nur ein Drittel gezählt wird?
Ob der Betreiber tatsächlich eine Anzeige stellt ist Zweifelhaft. Wenn Ihre Aussage der Wahrheit entspricht ist es ja für Ihn auch riskant. Welcher Schagen ist dem Betreiber denn durch Ihre Aussage entstanden? Hat Ihr Bekannter mit der Bewerbung des Angebots darauf hin aufgehört?

Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.
Beste GRÜSSE

Alex

Hallo,
sorry, kann leider nicht weiterhelfen.
Kann keine Aussage machen ob die Drohgebärden der anderen Seite ernstgemeint und erfolgversprechend sind.
Ich finde das Geschäftsmodell schon sehr übel. Wir alle werden dabei an der Nase herumgeführt. Dazu will ich auch nicht beraten.
MfG
KKl

Wenn die 50% anbieten wissen die, dass sie verlieren. Also keinen Kompromiss annehmen, sondern auf den vollen Rechnungsbetrag bestehen. Zur Not Anwalt einschalten (kostet allerdings, Frage ist, ob sich das dann lohnt). Wenn die nicht zahlen, Meinung und Frust verbreiten, damit immer weniger Menschen hier abgezockt werden.
Viel Glück

Offensichtlich liegt zwischen Ihnen beiden ein Vertrag vor - hieraus erwachsen beiden Seiten Pflichten:
Dem Sitebetreiber (als „Arbeitgeber“) die Pflicht Ihnen den vereinbarten Lohn zu zahlen, für
die Arbeit/Leistung/Erfolg den Sie zu erbringen hatten. Das verbreiten der Links.

Sofern Sie diese Leistung nachweisen können, steht Ihnen ein ANspruch zu. DIesen können Sie gerichtlich geltend machen. Ggf. über das zuständige Mahngericht abmahnen.

Bzgl. der Nachrede - sollte dem so sein, lassen Sie es doch auf einen Prozess ankommen.

Viel Erfolg.

Sorry, die Frage kann ich nicht beantworten!

Gruß Andreas

Hallo imgwheel,

ich kein Rechtsanwalt und möchte Dir mit meiner natürlich aufgrund des sehr spärlichen Sachverhalts auch recht oberflächlichen Meinung einen Anhaltspunkt für Deine weiteren Überlegungen geben.

Mir scheint, es geht darum, dass Dich der Auftraggeber bezichtigt, mehr Links abzurechnen, als Du tatsächlich bei Facebook Fanpages eingestellt hast.

Ob das wahr ist oder nicht, kannst nur Du selbst beurteilen.

Du hast nun zumindest implizit behauptet, Dein Auftraggeber würde Dich und anscheinend außerdem noch einen seiner weiteren Auftragnehmer „abzocken“. Das hat Dein Auftraggeber offenbar erfahren. Im Zweifel liegt im daher der Inhalt des Chats vor.

Abzocken beinhaltet m.E. immer eine vorsätzliche Handlung, also eine absichtlich, unlauteres Vorgehen gegenüber dem „Abgezockten“.

Dies musst Du, als der die Behauptung aufstellende, im Zweifel auch nachweisen können. Davon schützt Dich m.E auch nicht, dass es sich nach Deiner Ansicht um ein privates Gespräch handelte, in dem Du diese Behauptung aufgestellt hattest.

Ich würde sagen, Du hast Dich durch diese Aussage in eine schlechte Position hinein manövriert, da den Nachweis, dass der Auftragnehmer „abzockt“ also vorsätzlich handelt, m.E. nur erbringen kannst, wenn Du mehrere solche eindeutige Fälle belegen kannst. Andernfalls hast Du ein Problem und kannst in der Tat auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden, was wesentlich mehr kosten würde.

Daher würde ich jetzt mal so ganz vorläufig und unter Vorbehalt sagen: ich würde die Hälfte nehmen, es sei denn ich bin mir sicher, dass ich hier den Vorsatz nachweisen kann.

HK