Liegenschaftskarte / Flurkarte - wie verlässlich?

Hallo liebe Wissenden,

wie verlässlich ist so eine Liegenschaftskarte?

Könnte es sein, dass hier Grund und Boden abgetreten / verkauft wurde, ohne dass dies eingetragen ist?

Also gibt es eine Querinfo zum Grundbuch?

Beispiel: Wenn laut Flurkarte eine Freifläche besteht, auf der aber tatsächlich zB eine Garage vom Nachbarn steht, kann es dann sein, dass dies ein Schwarzbau wäre oder dass eine Eintragung fehlen würde? Oder Nachbars Zaun würde hier quer über die Freifläche führen…hat er sich dann einfach in der Grenze vertan oder kann es sein, dass hier irgendeine uralte Nebenabrede oder vertragliche Vereinbarung besteht?

Natürlich nur informative Frage.

Vielen Dank und viele Grüße
Mela

wie verlässlich ist so eine Liegenschaftskarte?

sehr zuverlässig - wobei auch da Fehler vorkommen können

Könnte es sein, dass hier Grund und Boden abgetreten /
verkauft wurde, ohne dass dies eingetragen ist?

selbstverständlich - das ist nämlich nicht Aufgabe der Liegenschaftskarte - deren Aufgabe ist es Lage und Abmessungen eines Grundstücks zu dokumentieren, i.d.R. aber nicht die Eigentumsverhältnisse - das ist Aufgabe des Grundbuchs. Selbstverständlich werden auch Eigentürmerdaten im Liegenschaftskataster geführt um das Arbeiten damit erträglicher zu machen.

Also gibt es eine Querinfo zum Grundbuch?

was heißt Querinfo? i.d.R. wird das Liegenschaftsamt vom Notar informiert wenn sich Eigentumsverhältnisse sich ändern, aber das passiert halt auch nicht immer…

Beispiel: Wenn laut Flurkarte eine Freifläche besteht, auf der
aber tatsächlich zB eine Garage vom Nachbarn steht, kann es
dann sein, dass dies ein Schwarzbau wäre oder dass eine
Eintragung fehlen würde? Oder Nachbars Zaun würde hier quer
über die Freifläche führen…hat er sich dann einfach in der
Grenze vertan oder kann es sein, dass hier irgendeine uralte
Nebenabrede oder vertragliche Vereinbarung besteht?

alles möglich…

Oder die Garage und der Zaun stehen korrekt und die Interpretation der Flurkarte ist nicht korrekt :smile:

Grüße

Hallo,
Du schriebst viel Richtiges, aber das hier …

Also gibt es eine Querinfo zum Grundbuch?

was heißt Querinfo? i.d.R. wird das Liegenschaftsamt vom Notar
informiert wenn sich Eigentumsverhältnisse sich ändern, aber
das passiert halt auch nicht immer…

… stimmt nicht :wink:

Der Notar schickt einen Eigentumsumschreibungsantrag an das Grundbuchamt.
Wenn das Grundstück vorab schon vermessen war, ohne weiteres zutun. Das Grundbuchamt prüft den Antrag (samt Vertragsgrundlage), trägt den Eigentümer ins Grundbuch ein und schickt dann eine Eintragungsbekanntmachung u.a. an das Katasteramt (aber nicht ans Liegenschaftsamt). Genau so wird sichergestellt, dass im Liegenschaftskataster und im Grundbuch immer der gleiche Eigentümer auftaucht.

Muss das Grundstück erst noch vermessen werden, beantragt der Vermesser im Namen des Eigentümers die Fortführung des Liegenschaftskatasters und die Übernahme der Vermessung ins Grundbuch, anschließend erklärt der Notar die Identität des vermessenen Grundstücks mit dem Kaufgrundstück und fährt dann fort wie oben.

Ein Liegenschaftsamt verwaltet städtische Grundstücke und übernimmt die Eigentümerfunktion einer Stadt. Es stellt auch manchmal Vorkaufsrechtsbescheingungen zu öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechten aus, dazu wird es „sogar“ vom Notar angeschrieben, aber mit der Eigentumsumschreibung und mit dem Liegenschaftskataster hat es recht wenig zu tun (außer es geht um ein städtisches Grundstück).

Gruß vom
Schnabel

1 Like

Hallo,

wie verlässlich ist so eine Liegenschaftskarte?

relativ gesehen sehr, sie nimmt am sog. Öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil und ergänzt es, d.h. sie gilt bis zum Beweis des Gegenteils als richtig.

Könnte es sein, dass hier Grund und Boden abgetreten /
verkauft wurde, ohne dass dies eingetragen ist?

Ja, das kann immer sein. Die Liegenschaftskarte führt keine Eigentumsangaben. Solche übernimmt allenfalls das Liegenschaftskataster nachrichtlich vom Grundbuch. Aber Du willst hier anscheinend auf eine dargestellte Grenze hinaus, die nicht so ganz zur Örtlichkeit zu passen scheint.

Also gibt es eine Querinfo zum Grundbuch?

Ja, die gibt es. Das Katasteramt informiert das Grundbuch über Veränderungen an den Grenzen in Form veränderter Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur und Flurstück), Größe oder Nutzungsarten. Das Ding heisst Fortführungsmitteilung. Das Grundbuch(amt) informiert das Katasteramt über veränderte Eigentümerangaben einzelner oder mehrerer Flurstücke bzw. Grundstücke. Das Ding heisst Eintragungsbekanntmachung.

Beispiel: Wenn laut Flurkarte eine Freifläche besteht, auf der
aber tatsächlich zB eine Garage vom Nachbarn steht, kann es
dann sein, dass dies ein Schwarzbau wäre oder dass eine
Eintragung fehlen würde?

Das kann eine ganze Menge von Gründen haben. Es kann sein, dass der Eigentümer die Garage bislang nicht hat einmessen lassen (google mal nach Gebäudeeinmessungspflicht). Es kann sein, dass sie zu alt ist um unter diese Pflicht zu fallen. Es kann auch sein, dass es sich nicht um ein festes Bauwerk handelt, das nach jeweiligem Landesrecht nicht einmessungspflichtig ist (manche Carports oder „Wellblechgaragen“ zB).

Über die bauordnungsrechtliche Genehmigung sagt alles davon nichts aus. Kataster- und Bauordnungsamt ergänzen sich je nach Kommunaler Selbstverwaltung schon mal in der Weise, dass das eine Amt dem anderen mitteilt, wenn was am Gebäudebestand verändert wird oder als abweichend von der Karte auffällt.

;Oder Nachbars Zaun würde hier quer

über die Freifläche führen…hat er sich dann einfach in der
Grenze vertan oder kann es sein, dass hier irgendeine uralte
Nebenabrede oder vertragliche Vereinbarung besteht?

Zäune werden nur sehr selten eingemessen und sind keine amtlichen Grenzmarkierungen. In aktuellen Liegenschaftskarten werden sie normalerweise nicht mehr dargestellt. Um schuldrechtliche Vereinbarungen („ich geb Dir 20 m² meines Gartens, dafür geb ich Dir meine Frau :wink:“)) kümmern sich Grundbuch und Kataster nicht.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
Du schriebst viel Richtiges, aber das hier …

Also gibt es eine Querinfo zum Grundbuch?

was heißt Querinfo? i.d.R. wird das Liegenschaftsamt vom Notar
informiert wenn sich Eigentumsverhältnisse sich ändern, aber
das passiert halt auch nicht immer…

… stimmt nicht :wink:

schön :smile:

ich such dir die Nummer des Notars raus, der meinen Grundstückskauf vor 6 Monaten gemacht hat, dem kannst du das erklären. Gerne schicke ich dir auch die Kopie der Seite zu, in dem die Mehrfertigungen aufgelistet werden, von denen eine ans Vermessungsamt geht… Bei uns führt nämlich der Notar auch das Grundbuch. Ist nicht immer so, aber ich kenne es nicht anders, dass direkt vom Notar aus Mehrfertigungen an die entsprechenden Stellen gehen.

Wenn das Grundstück vorab schon vermessen war, ohne weiteres
zutun.

naja… zu viele Details verwirren… aber wenn wir schon dabei sind :smile:

ein Grundstück kann nicht vermessen werden - sondern nur ein Flurstück. Ist ein kleiner aber feiner Unterschied!

Ein Liegenschaftsamt verwaltet städtische Grundstücke und

korrekt… vor lauter Liegenschaftskataster ist mir das raus gerutscht…

cu

Hallo,

ich such dir die Nummer des Notars raus, der meinen
Grundstückskauf vor 6 Monaten gemacht hat, dem kannst du das
erklären. Gerne schicke ich dir auch die Kopie der Seite zu,
in dem die Mehrfertigungen aufgelistet werden, von denen eine
ans Vermessungsamt geht… Bei uns führt nämlich der Notar
auch das Grundbuch. Ist nicht immer so, aber ich kenne es
nicht anders, dass direkt vom Notar aus Mehrfertigungen an die
entsprechenden Stellen gehen.

Mehrausfertigungen von was denn? Den Kaufverträgen? Das Vermessungsamt bekommt als *Vermessungsstelle* schon mal ein Kopie, um das Ergebnis des KV in die Vermessung „einzuarbeiten“.

Und bitte in welchem Bundesland führt ein Notar das Grundbuch?

ein Grundstück kann nicht vermessen werden - sondern nur ein
Flurstück. Ist ein kleiner aber feiner Unterschied!

Das ist Mumpitz! Eine Vermessungsstelle vermisst das was im Antrag bestellt wurde und was im Rahmen der jeweiligen Landesrechtlichen Durchführungsverordnungen dazu von ihr verlangt wird. Eine Teilungsvermessung ist darauf ausgerichtet, das Ergebnis ins Grundbuch zu bringen, und das ist auf die Eintragung von Eigentum an Grundstücken ausgerichtet, auch wenn diese aus mehreren Flurstücken bestehen können, was sie keineswegs immer tun.

Wenn man ein Grundstück vermisst, das aus mehreren Flurstücken besteht, muss man keineswegs die danach nicht mehr benötigten Teile von Flurstücken noch mitvermessen. Sinn einer Teilungsvermessung (nicht einer Zerlegung!) ist die Bildung eines für eine Form des §29 GBO tauglichen Grundstücksnachweises. Das darf aus mehreren Flurstücken bestehen, muss es aber nicht. Man kommt als Vermesser auch regelmäßig genau deshalb auf die Idee, in diesem Zuge nicht mehr benötigte Flurstücke zu verschmelzen, damit man ebend nicht ständig alle Flurstücke eines Grundstücks vermessen muss.

Aber ich bremse mich, das ist Haarspalterei und für den vorliegenden Fall eigentlich uninteressant.

Ein Liegenschaftsamt verwaltet städtische Grundstücke und
korrekt… vor lauter Liegenschaftskataster ist mir das raus
gerutscht…

Na guck :wink:

Gruß vom
Schnabel

Amtsnotare im wilden Süden
Servus,

Und bitte in welchem Bundesland führt ein Notar das Grundbuch?

in Teilen von Baden-Württemberg haben die „Notare im Landesdienst“ (früher: „Amtsnotare“) noch bis 2017 Aufgaben von Grundbuchrichtern (und auch sonst noch ein paar Kompetenzen, die man einem Notar nicht auf Anhieb zutrauen täte, z.b. Nachlass- und Betreuungsrichter.

Schöne Grüße

MM

Aha, ich hatte es fast befürchtet :smile:

Aber dann führen sie soch nicht im eigentlichen Sinne das Grundbuch, sondern sind mehr sowas wie „externe“ Rechtspfleger, oder?

Schönen Gruß vom
Schnabel

Ei Hallo,

nein, die Amtsnotare heißen tatsächlich „Notariat und Grundbuchamt“, und wenn man beim Amtsgericht wegen Grundbucheinsicht fragt, wird man zum Notariat geschickt: http://www.notariat-friedrichshafen.de/pb/,Lde/Start…

Diese Amtsnotare ohne akademische Ausbildung, aber beschlagene Spezialisten in allem, was Sachenrecht und so Zeugs angeht, waren übrigens mit dieser Art von Spezialisierung auch außerhalb des Südweststaates gesuchte Leute.

Wegen der Umstellung gilt übrigens "Monnem vorne!"

Schöne Grüße

MM

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