Nachdem ein Rechnungsempfänger seine Rechnung und die
darauffolgenden Mahnungen ignoriert, beantrage ich einen
gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
Um dem Mahn- und Vollstreckungsbescheid „Nachdruck zu verleihen“,
beantrage ich in diesem Zusammenhang noch folgendes:
„Im Falle des Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des
streitigen Verfahrens“
Sollte der Antragsgegner/Schuldner gegen diesen Mahn- und
Vollstreckungsbescheid Einspruch/Widerspruch einlegen, wird
nun automatisch ein streitiges Verfahren (Gerichtsverfahren/
Prozess) eingeleitet/eröffnet.
Da der Ausgang (Urteil) dieses Verfahrens ungewiss ist, und
ich diesbezüglich kein Risiko eingehen will beabsichtige ich,
nach Eröffnung des streitigen Verfahrens (Gerichtsverfahren/Prozess),
die „Klage zurückzuziehen“.
FRAGE: Ist das möglich? Und wenn ja, wie habe ich vorzugehen?
Gruß
deVinci