Hallo,
wie schätzt ihr die Sachlage in diesem Fall ein:
Ein Privatkäufer (auch online) will wegen in der Warenbeschreibung nicht erwähntem Sachmangel die Ware gegen Rückgabe des gesamten Kaufpreises incl. Versand zurückgeben. Der Käufer lehnt dies ab.
- schr. Mahnung mit der Aufforderung innerhalb einer Frist das Geld zurückzuerstatten und die Ware wegen Minderwertes/ Mangels zurückzunehmen.
–> Widerspruch des Verkäufers. - Mahnbescheid per Amtsgericht.
–> Widerspruch seitens Verkäufer gegen ganze Forderung. - Amtsgericht schickt an Käufer (Antragssteller) den Widerspruch.
Antragssteller kann „Abgabe des Verfahrens per Antrag beantragen“.
Was passiert jetzt wenn der Käufer nichts tut?
Ist die Sache erledigt, wenn Käufer keine weitere Anträge stellt (davon augehend, dass bei Verkäufer beispielsweise nichts zu holen ist)?
Was kann Verkäufer tun?
Herzliche Grüße ynot