Hi,
die Stadtwerke Heidelberg berechnen für die erste Mahnung, also dem ersten Brief nach der regulären Rechnung 5.-DM Bearbeitungsgebühr.
Meines Wissens ist das nicht rechtens. Jetzt hat sich aber durch verschiedene Umstände bedingt die monatliche Bezahlung verzögert, die Mahnung kam und meine Freundin hat diese 5.-DM ohne Rücksprache für mich mit der übliche Summe überwiesen. Kann ich diesen Betrag von der nächsten Rechnung einfach abziehen? Wie sieht’s aus?
Anbei: Mir gehts ums Prinzip, ich bin nicht so einer, der wegen 5.-DM zum Anwalt rennt.