Mahngebühren

Person A hat eine Leistung erhalten aber die Rechnung dafür nicht bekommen. Das lag über zwei Monate zurück. Jetzt bekommt Person A
eine Mahnung mit Mahngebühr von 3 € obwohl er noch nicht mal eine Rechnung gesehen hat.

Wenn Person A nur den geleisteten Betrag überweist, ohne Mahngebühr und die Rechnung im nachhinein verlangt kann das Unternehmen die Mahngebühr trotzdem weiter erheben?

Person A sollte in jedem Falle mit dem Unternehmen telefonieren und den Fall schildern. Sollte es ein angesehenes Unternehmen sein kann man sich mit Sicherheit auch einigen, dass somit die Mahngebühr entfällt. Aber eigenhändig überweisen ohne Mahngebühr sollte Person A nicht tun. Erst Absprache und dann überweisen, damit andere Mahnkosten sich nicht häufen.

Was passiert wenn sich das Unternehmen weigert und die Mahngebühren trotzdem verlangt? Wie kann man beweisen das ein Brief angekommen ist?

Was passiert wenn sich das Unternehmen weigert und die
Mahngebühren trotzdem verlangt? Wie kann man beweisen das ein
Brief angekommen ist?

Die Frage ist nicht, ob der Rechnungsempfänger was beweisen soll sondern die Firma muss dem Empfänger beweisen, dass er die Rechnung entgegen genommen hat. Zum Beispiel per Einschreiben mit Unterschrift. Wenn dies nicht vorliegt, kann es beispielsweise auch die Post „verschlampt“ haben. Auf jeden Fall sollte der Sachverhalt vernünftig geklärt werden und um den entsprechenden Druck zu verleihen kann der Empfänger das oben genannte Argument in einem Gespräch nutzen.

Selbstverständlich steht dann noch die Frage im Raum, wieso sich der Empfänger nicht selbstständig bei der Firma gemeldet hat und die Rechnung nochmals angefordert hat. Schließlich hat er Leistung erhalten. Aber das sei nebenhin gestellt.

Sollten sich bei Parteien nicht einigen können, würde ich persönlich die Mahngebühr bezahlen, damit es nicht in einem Rechtsstreit ausartet. Dann lieber 3 Euro Mahngebühr als den Anwalt zahlen.

LG Caty

Hallo,

Die Frage ist nicht, ob der Rechnungsempfänger was beweisen
soll sondern die Firma muss dem Empfänger beweisen, dass er
die Rechnung entgegen genommen hat. Zum Beispiel per
Einschreiben mit Unterschrift. Wenn dies nicht vorliegt, kann
es beispielsweise auch die Post „verschlampt“ haben.

Richtig.

Auf jeden Fall sollte der Sachverhalt vernünftig geklärt werden
und um den entsprechenden Druck zu verleihen kann der
Empfänger das oben genannte Argument in einem Gespräch nutzen.

Ich würde den Damen und Herren erklären das ich leider keine Rechnung erhalten habe, das ich um eine neue bitte, bis dahin behalte ich mir das Recht nicht zu überweisen, den ich möchte gerne wissen, was genau für welche Leistung von mir gefordert wird!

Selbstverständlich steht dann noch die Frage im Raum, wieso
sich der Empfänger nicht selbstständig bei der Firma gemeldet
hat und die Rechnung nochmals angefordert hat. Schließlich hat
er Leistung erhalten. Aber das sei nebenhin gestellt.

Warum? Kunde hat leistung erhalten, die Firma will Ihr Geld, soll die es fordern mit der Rechnung oder wie auch immer!

Sollten sich bei Parteien nicht einigen können, würde ich
persönlich die Mahngebühr bezahlen, damit es nicht in einem
Rechtsstreit ausartet. Dann lieber 3 Euro Mahngebühr als den
Anwalt zahlen.

LG Caty

Der Rechnungbetrag muss sicherlich bezahlt werden, aber die Mahnkosten warum? Damit erkenne ich zugleich die Schuld ein!

Meine Bescheidene Meinung :smile:.

Gruß

Hallo,

das Bezahlen der empfangenen Leistung ist eine Bringschuld. D.h. der Leistungsempfänger hat die Pflicht dafür zu sorgen, daß die Firma ihr Geld erhält. Wenn er keine Rechnung erhalten hat, muß er diese eben einfordern. Er hat jedenfalls dafür zu sorgen, daß die Firma für die erbrachte Leistung ihr Geld bekommt. Da er das nicht getan hat, muß er jetzt natürlich auch die Mahngebühren bezahlen.

Gruß Ebi

das Bezahlen der empfangenen Leistung ist eine Bringschuld.

Das ist erstens falsch, weil Geldschulden im Zweifel Schickschulden sind. Zweitens hat die Einteilung in Bring-, Schick- und Holschuld mit dieser Frage nun wirklich nichts zu tun.

Levay