Hallo,
Die Frage ist nicht, ob der Rechnungsempfänger was beweisen
soll sondern die Firma muss dem Empfänger beweisen, dass er
die Rechnung entgegen genommen hat. Zum Beispiel per
Einschreiben mit Unterschrift. Wenn dies nicht vorliegt, kann
es beispielsweise auch die Post „verschlampt“ haben.
Richtig.
Auf jeden Fall sollte der Sachverhalt vernünftig geklärt werden
und um den entsprechenden Druck zu verleihen kann der
Empfänger das oben genannte Argument in einem Gespräch nutzen.
Ich würde den Damen und Herren erklären das ich leider keine Rechnung erhalten habe, das ich um eine neue bitte, bis dahin behalte ich mir das Recht nicht zu überweisen, den ich möchte gerne wissen, was genau für welche Leistung von mir gefordert wird!
Selbstverständlich steht dann noch die Frage im Raum, wieso
sich der Empfänger nicht selbstständig bei der Firma gemeldet
hat und die Rechnung nochmals angefordert hat. Schließlich hat
er Leistung erhalten. Aber das sei nebenhin gestellt.
Warum? Kunde hat leistung erhalten, die Firma will Ihr Geld, soll die es fordern mit der Rechnung oder wie auch immer!
Sollten sich bei Parteien nicht einigen können, würde ich
persönlich die Mahngebühr bezahlen, damit es nicht in einem
Rechtsstreit ausartet. Dann lieber 3 Euro Mahngebühr als den
Anwalt zahlen.
LG Caty
Der Rechnungbetrag muss sicherlich bezahlt werden, aber die Mahnkosten warum? Damit erkenne ich zugleich die Schuld ein!
Meine Bescheidene Meinung .
Gruß