Markenrecht bei gebrauchtem Gegenstand

Hallo,

nehmen wir einmal an, jemand hätte einen Partykeller eingerichtet und in diesem Partykeller befinden sich selbergemachte Spiegel mit Motiven bekannter alkoholischer Getränkehersteller. Nun soll dieser Partykeller aufgelöst werden. Welche Schwierigkeiten in Bezug auf das Markenrecht sind zu erwarten, wenn diese Spiegel jetzt bei Ebay verkauft werden sollen?

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Sahne

Hi Sahne,

nehmen wir einmal an, jemand hätte einen Partykeller
eingerichtet und in diesem Partykeller befinden sich
selbergemachte Spiegel mit Motiven bekannter alkoholischer
Getränkehersteller. Nun soll dieser Partykeller aufgelöst
werden. Welche Schwierigkeiten in Bezug auf das Markenrecht
sind zu erwarten, wenn diese Spiegel jetzt bei Ebay verkauft
werden sollen?

du wirst Dich wundern, aber der von Dir geschilderte Fall ist garnicht so einfach.

Grundsätzlich gibt es im Markenrecht die sogenannte „Erschöpfung“, d.h. der Markeninhaber verliert seine Markenrechte, sobald das Produkt mit der Marke mit seiner Zustimmung in Umlauf gebracht wurde (also verkauft wurde) und bestimmungsgemäß eingesetzt wird.

Gerade bei letzterem liegt das Problem, denn die Verwendung der Motive auf einem Spiegel ist ja nicht unbedingt eine bestimmungsgemäße Verwendung. Es ist also fraglich, ob überhaupt eine Erschöpfung der Marke eingetreten ist.

Weiterhin müsste man beurteilen, ob besagter Spiegel vielleicht als Kunstwerk zu sehen ist und daher die Marke hinter dem künstlerischen Schaffungsprozess zurückstehen muss (ich denke da z.B. an Campbells Tomatensuppe und Andy Warhol).

Weiters gibt es noch mehr Details zu beachten, die aber hier den Rahmen sprengen würden (und wahrscheinlich habe ich auch noch irgendeinen Aspekt vergessen).

Letztlich läuft es aber auf die grobe Faustformel hinaus: Wird der Spiegel aufgrund der verwendeten Marken besser verkäuflich sein (z.B. bei Sammlern einer bekannten Biermarke), dann hast Du gegebenenfalls ein Problem, weil Du die Vorteile der Marke für Dich genutzt hast. Oder handelt es sich in erster Linie um ein Kunstwerk, das die genannten Marken lediglich „zitiert“.

Die Entscheidung kann also im Einzelfall recht unterschiedlich ausfallen.

Gruß,

Hallo Sax76,

vielen Dank für Deine Antwort. Das scheint tatsächlich ein komplexes Problem zu sein. Stellt es sich denn juristisch jeweils anders da, wenn ich die Marke, die auf diesen Spiegeln im Text erwähne oder nicht?

Viele Grüße
Sahne

Hi Sahne,

vielen Dank für Deine Antwort. Das scheint tatsächlich ein
komplexes Problem zu sein. Stellt es sich denn juristisch
jeweils anders da, wenn ich die Marke, die auf diesen Spiegeln
im Text erwähne oder nicht?

Du? Wieso Du? Ich dachte hier handelt es sich um einen hypothetischen Fall? :wink:

Aber in solch einem Fall wäre es sicherlich besser, die Marken nicht zu erwähnen und auch keine Abbildungen auf denen die Marken sichtbar sind beizufügen. Dann sollte zumindest eine „Marken-Anmaßung“ ausgeschlossen sein.

Gruß,

Hi Sahne,

Du? Wieso Du? Ich dachte hier handelt es sich um einen
hypothetischen Fall? :wink:

Na logisch ist das hypothetisch, sorry, ich habe ja nicht mal einen Partykeller!

Vielen Dank, aber ohne Beschreibung und ohne Bild wird man so was wohl nicht auf Ebay verkaufen können, nicht mal hypothetisch, trotzdem vielen Dank!

Viele Grüße
Sahne