Hi Sahne,
nehmen wir einmal an, jemand hätte einen Partykeller
eingerichtet und in diesem Partykeller befinden sich
selbergemachte Spiegel mit Motiven bekannter alkoholischer
Getränkehersteller. Nun soll dieser Partykeller aufgelöst
werden. Welche Schwierigkeiten in Bezug auf das Markenrecht
sind zu erwarten, wenn diese Spiegel jetzt bei Ebay verkauft
werden sollen?
du wirst Dich wundern, aber der von Dir geschilderte Fall ist garnicht so einfach.
Grundsätzlich gibt es im Markenrecht die sogenannte „Erschöpfung“, d.h. der Markeninhaber verliert seine Markenrechte, sobald das Produkt mit der Marke mit seiner Zustimmung in Umlauf gebracht wurde (also verkauft wurde) und bestimmungsgemäß eingesetzt wird.
Gerade bei letzterem liegt das Problem, denn die Verwendung der Motive auf einem Spiegel ist ja nicht unbedingt eine bestimmungsgemäße Verwendung. Es ist also fraglich, ob überhaupt eine Erschöpfung der Marke eingetreten ist.
Weiterhin müsste man beurteilen, ob besagter Spiegel vielleicht als Kunstwerk zu sehen ist und daher die Marke hinter dem künstlerischen Schaffungsprozess zurückstehen muss (ich denke da z.B. an Campbells Tomatensuppe und Andy Warhol).
Weiters gibt es noch mehr Details zu beachten, die aber hier den Rahmen sprengen würden (und wahrscheinlich habe ich auch noch irgendeinen Aspekt vergessen).
Letztlich läuft es aber auf die grobe Faustformel hinaus: Wird der Spiegel aufgrund der verwendeten Marken besser verkäuflich sein (z.B. bei Sammlern einer bekannten Biermarke), dann hast Du gegebenenfalls ein Problem, weil Du die Vorteile der Marke für Dich genutzt hast. Oder handelt es sich in erster Linie um ein Kunstwerk, das die genannten Marken lediglich „zitiert“.
Die Entscheidung kann also im Einzelfall recht unterschiedlich ausfallen.
Gruß,