Liebe Experten,
in einem anderen Forum ist mir ein Beitrag aufgefallen, der mich doch hat überlegen lassen und mich auf die Idee brachte, doch mal Rechtsexperten zu befragen.
Ein Multiple-Sklerose-Patient fragte einen auf MS spezialisierten Arzt, wer die Verantwortung für Folgeschäden einer Grippeimpfung übernehmen würde. Man höre ja imemr wieder davon, dass Impfungen Schübe bei MS-Patienten auslösen könnten, dass Impfungen sogar MS auslösen könnten bei Menschen, die vorher gesund waren.
Der Arzt antwortete darauf, dass Impfungen bei MS weder schub- noch krankheitsauslösend wirkten. Es sei für den Einzelfall dennoch nicht auszuschließen, dass eine Impfung einen Schub auslöst. Auch Gesunde könnnten eine Impfreaktion mit einer Entzündung des zentralen sowie des peripheren NErvensystems entwickeln. Jedoch sei bisher nur die Hepatitis-B-Impfung als MS-auslösend diskutiert worden, und auch da habe sich der Verdacht in NAchuntersuchungen nicht bestätigen lassen. Auf eine entsprechende Frage des Patienten schrieb der Arzt weiter, dass MS-Patienten ebenfalls keine Impfversager seien und nach der Impfung einen normalen Impfschutz gegen die Krankheit aufbauen, selbst wenn sie unter immunmodulatorischer Basistherapie stehen.
Der Fragesteller war aber nicht zufriedengestellt, sondern wollte weiter wissen, was wäre, wenn nun jemand geimpft wird und nach der Impfung MS entwickelt bzw. wenn ein MS-Kranker geimpft wurde und danach einen Schub erlitt - wer wäre dafür verantwortlich zu machen?
Ich persönlich glaube schon, dass ich niemanden verantwortlich machen könnte, wenn ich in zeitlicher Folge auf eine Impfung einen MS-Schub erlebe bzw. MS diagnostiziert wird, weil ein zeitlicher Zusammenhang kein kausaler Zusammenhang ist. Wie wäre die rechtliche Lage (Weder bei mir noch bei der zitierten Person besteht ein Verdacht auf ein solches Geschehen, aber mich interessiert die Antwort)?
Vielen Dank,
Die Franzi