Guten Tach!
Seit heute habe ich es schriftlich: Meine Miete liegt 36% über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Da mein Vermieter kein sonderlich angenehmer Zeitgenosse ist und mir schon mehrmals Ärger gemacht hat, werde ich nun auch endlich einmal in Aktion treten können.
Dazu meine Fragen: Mietpreisüberhöhung wird hier in München (oder allgemein) bis zu 20% ja geduldet.
Wenn ich nun meinen Vermieter mit einer Rückforderung konfrontiere, kann ich die 36% zurückfordern oder muss ich die 20% „Duldung“ ausklammern?
Danke!