Hallo,
kann ein Mieter die Miete kürzen oder eine Zurückbehaltungsrecht ausüben wegen Mängeln die ihm bei Übergabe der Wohnung bekannt waren?
Im konkreten Fall war es so, daß die Malerarbeiten an der Wohnung auf eigenen Wunsch der Mieter erbrachte. Wir vereinbarten, dass er, wenn er noch kleine Fehlstellen in der Verspachtelung des Trockenbaues beim Malern findet, diese mit meinem Material behebt. Dies tat er nicht, malerte komplett fertig und mindert jetzt aufgrund von solchen (eher geringfügigen) Mängeln die Miete.
Gleichfalls mindert er aufgrund einer auch außerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Zeiten verschlossenen Haustür durch andere Mieter (ab 22.00 Uhr vereinbart - andere Mieter verschließen schon ab 18.00 Uhr)
und
wegen einer „ab und zu“ auftretenden Verfärbung des Warmwassers (Elektroboiler für seine Etage). Ich konnte bisher bei Besuchen bei ihm keine Verfärbung feststellen.
Sind diese Minderungs-/Zurückbehaltungsgründe rechtens und wenn ja, wie hoch darf er mindern, wenn nein - was kann ich tun?
Gruß
Rüdiger