Mietrecht

Hallo,

kann ein Mieter die Miete kürzen oder eine Zurückbehaltungsrecht ausüben wegen Mängeln die ihm bei Übergabe der Wohnung bekannt waren?
Im konkreten Fall war es so, daß die Malerarbeiten an der Wohnung auf eigenen Wunsch der Mieter erbrachte. Wir vereinbarten, dass er, wenn er noch kleine Fehlstellen in der Verspachtelung des Trockenbaues beim Malern findet, diese mit meinem Material behebt. Dies tat er nicht, malerte komplett fertig und mindert jetzt aufgrund von solchen (eher geringfügigen) Mängeln die Miete.

Gleichfalls mindert er aufgrund einer auch außerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Zeiten verschlossenen Haustür durch andere Mieter (ab 22.00 Uhr vereinbart - andere Mieter verschließen schon ab 18.00 Uhr)

und

wegen einer „ab und zu“ auftretenden Verfärbung des Warmwassers (Elektroboiler für seine Etage). Ich konnte bisher bei Besuchen bei ihm keine Verfärbung feststellen.

Sind diese Minderungs-/Zurückbehaltungsgründe rechtens und wenn ja, wie hoch darf er mindern, wenn nein - was kann ich tun?

Gruß

Rüdiger

Hallo,

kann ein Mieter die Miete kürzen oder eine
Zurückbehaltungsrecht ausüben wegen Mängeln die ihm bei
Übergabe der Wohnung bekannt waren?

Im konkreten Fall war es so, daß die Malerarbeiten an der
Wohnung auf eigenen Wunsch der Mieter erbrachte. Wir
vereinbarten, dass er, wenn er noch kleine Fehlstellen in der
Verspachtelung des Trockenbaues beim Malern findet, diese mit
meinem Material behebt. Dies tat er nicht, malerte komplett
fertig und mindert jetzt aufgrund von solchen (eher
geringfügigen) Mängeln die Miete.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Mietminderung. Es ist zwar ein mangel an der Mietsache. Da jedoch vereinbart wurde, dass der Mieter diesen Mangel behebt - bei Kostenersatz des Arbeitsmaterials - kann er natürlich nicht mindern, im Gegenteil, er muss seine Zussge erfüllen. Spätestens jedoch bei Auszug.

Gleichfalls mindert er aufgrund einer auch außerhalb der im
Mietvertrag vereinbarten Zeiten verschlossenen Haustür durch
andere Mieter (ab 22.00 Uhr vereinbart - andere Mieter
verschließen schon ab 18.00 Uhr)

Kein Mietminderungsggrund.

und

wegen einer „ab und zu“ auftretenden Verfärbung des
Warmwassers (Elektroboiler für seine Etage). Ich konnte bisher
bei Besuchen bei ihm keine Verfärbung feststellen.

Wasserproben verlangen,

Sind diese Minderungs-/Zurückbehaltungsgründe rechtens und
wenn ja, wie hoch darf er mindern, wenn nein - was kann ich
tun?

Ich sehe keine einzigen Grund für eine Mietminderung. Es wird hier entweder eine zu hohe Miete versucht mit Mietminderung zu korrigieren oder es zeichnet sich in absehbarer Zeit ein Problem mit der Mietzahlung überhaupt ab. Hier wird versucht, Geld zu sparen. Vorsicht, wenn die Miete nicht pünktlich eingeht. Ausserdem den Mieter auffordern, die bisher einbehaltenen Mietdifferenz umgehend innerhalb zwei Wochen zu zahlen.

Gruss Günter

Danke!

Gruß Rüdiger