Hallo - folgender Sachverhalt:
beim Einzug in die neue Wohnung wurde festgestellt (vom Vermiter und Mieter), dass die Terassentür defekt ist (Schaden vom Vormieter). Die Tür kann nicht richtig verschlossen werden. Der Vermieter wurde auf die Mängel hingewiesen und der Vermieter sagte auch eine Reparatur zu. Leider ist bis dato nichts geschehen, trotz mehrfacher „Anmahnung“ durch Mieter und auch Mietkürzung. Nun wurde in der Wohnung eingebrochen - eben genau durch diese Terassentür (und trotz heruntergelassener Rolläden, die einfach aufgebrochen wurden). Einbruch + Diebstahl wurde durch die Polizei aufgenommen.
Wer haftet nun für die gestohlenen Wertsachen aus der Mietwohnung???
Der Mieter konnte/durfte keine Hausratversicherung abschließen, da lt. Versicherer keine abschließbare Wohnung vorhanden.