Mietwohnung Balkontür defekt - nun Einbruch

Hallo - folgender Sachverhalt:

beim Einzug in die neue Wohnung wurde festgestellt (vom Vermiter und Mieter), dass die Terassentür defekt ist (Schaden vom Vormieter). Die Tür kann nicht richtig verschlossen werden. Der Vermieter wurde auf die Mängel hingewiesen und der Vermieter sagte auch eine Reparatur zu. Leider ist bis dato nichts geschehen, trotz mehrfacher „Anmahnung“ durch Mieter und auch Mietkürzung. Nun wurde in der Wohnung eingebrochen - eben genau durch diese Terassentür (und trotz heruntergelassener Rolläden, die einfach aufgebrochen wurden). Einbruch + Diebstahl wurde durch die Polizei aufgenommen.
Wer haftet nun für die gestohlenen Wertsachen aus der Mietwohnung???
Der Mieter konnte/durfte keine Hausratversicherung abschließen, da lt. Versicherer keine abschließbare Wohnung vorhanden.

Vermieter sagte auch eine Reparatur zu. Leider ist bis dato
nichts geschehen, trotz mehrfacher „Anmahnung“ durch Mieter und auch Mietkürzung.

Wieviel Zeit ist ungenutzt verstrichen ?

Nun wurde in der Wohnung eingebrochen - eben genau durch diese Terassentür (und trotz heruntergelassener Rolläden, die einfach aufgebrochen wurden).

Wußte da etwa jemand, dass die Tür unverschlossen war ? In welchem Stockwerk liegt die Wohnung.

Wer haftet nun für die gestohlenen Wertsachen aus der Mietwohnung???

Ich würde juristisch prüfen lassen, ob den Vermieter ein Verschulden durch Unterlassen trifft. Vor Gericht wird sich dr Mieter jedoch fragen lassen müssen, warum er statt die Miete zu kürzen, nicht die Reparatir veranlaßt hat und die Kosten mit der Miete verrechnet hat. Auf diese Frage sollte man eine Antwort parat haben.

Der Mieter konnte/durfte keine Hausratversicherung abschließen, da lt. Versicherer keine abschließbare Wohnung vorhanden.

War die Terrassentür der Grund ?

Da das fehlende Schloss eher nicht ursächlich für den Diebstahl war - wer einen Rolladen herausbricht wird wohl nicht wegen einer ordentlich abgeschlossenen Tür von seinem Vorhaben abrücken - und der M durchaus durch Ersatzvornahme das Schloss hätte instandsetzen können, vermag ich eine Haftung des VM grds. nicht zu erkennen.

G imager