Mindestbehalt bei Kindesunterhalt und Schulden?

Hallo,
wenn der Fall vorliegt, dass jemand Kindesunterhalt zahlen muss und damit bis auf den Mindestbehalt „runterfällt“, muss er von dem Mindestbehalt dann auch noch seine Schulden zahlen müssen (z.B. Kredit für’s Haus)??
LG, colla2004

Hallo

zu vorliegendem Fall müsste man erstmal wissen ob die Schulden allein oder evtl. zu zweit entstanden sind. Grundsätzlich ist es eine Frage der persönlichen Einstellung ob man seine Schulden bezahlt. Rechtlich gesehen gibt es 2 Pfändungsgrenzen. Die schlimmere ist die für den Unterhalt. Diese greift bis unter 1000 Euro und ist primär. Das heisst zuerst der Unterhalt und dann die Schulden. Wenn jemand seine Schulden nicht bezahlt wird gepfändet. Allerdings nur wenn dieser jemand ÜBER der Pfändungsgrenze liegt. Diese liegt etwas über 1000 Euro.
In diesem Fall können die Schulden nicht geüfändet werden. Allerdings ist das Haus dann auch weg (Zwangsversteigerung), wenn nicht gezahlt werden kann.

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Hallo

zu vorliegendem Fall müsste man erstmal wissen ob die Schulden
allein oder evtl. zu zweit entstanden sind.

Hallo,
die Schulden sind für’s Haus, dass in der Ehe auf den Mann von den Eltern überschrieben und dann für ca 120.000€ aus- oder umgebaut wurde. Beide haben für den Kredit unterschrieben.

Hallo

Wenn 2 Kreditnehmer unterschreiben und einer nicht mehr zahlen kann oder will, hält sich die Bank an den zweiten Kreditnehmer. Sollte die Rate länger geschuldet werden folgt Zwangsversgteigerung.

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Hallo,

ein wichtiger Faktor ist, ob es sich um Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder handelt.

Dann ist wichtig, ob - wenn die Schulden berücksichtigt werden - überhaupt noch Kindesunterhalt bezahlt werden kann.

Gerichte nehmen oft eine Minderung des Kindesunterhaltes bei MINDERJÄHRIGEN Kindern bis an die unterste Grenze der DüTa hin und akzeptieren dann - wenn der Anwalt gut argumentieren kann - eine (zumindest teilweise) Anrechnung der Verbindlichkeiten.

Teilweise kann hier bedeuten, dass man vorab mit dem Kreditgeber abklären muss, ob der Kredit gestreckt werden kann, damit sich die monatliche Zahllast verringert.

Ist man durch die Schuldenbedienung nicht mehr in der Lage Kindesunterhalt zu bezahlen oder man kann nur noch einen minimalen nicht kostendeckenden Betrag abdrücken, akzeptieren Richter den Vorabzug von anderen Verbindlichkeiten so gut wie nie.

Hinzu kommt dann noch, wer die Immobilie bewohnt. Bewohnt sie der Unterhaltszahler, verweigern die Richter oft die Anerkennung der Tilgung, weil der Unterhaltspflichtige damit Vermögen zu Lasten der Kinder schafft. Zinsen können u. U. - siehe oben - angerechnet werden.

Es gibt diverse höchstrichterliche Urteile, wo der Unterhaltsverpflichtete dazu verdonnert wurde, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, damit er wenigstens nach der sechsjährigen Wohlverhaltensphase Unterhalt bezahlen kann.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,
Erstmal danke für Deine ausführliche Antwort. Du hast mir damit schonmal sehr geholfen. Die Kinder sind 4 und 7 Jahre alt.
Zur Zeit wohnt er noch selbst mit seiner Noch-Frau und den Kindern dort und unten im Haus wohnen die Eltern, mit mietfreiem Wohnrecht auf Lebenszeit.
Seinen genauen Verdienst kenn ich nicht, aber er hat mal gesagt, minimum ist 2300 netto. Ich gehe mal davon aus, dass er den vollen KU nach der DüTa zahlen kann.
LG, Nicole

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