Mit welcher Starfe ist bei versehentlichem Exhibitionismus zu rechnen?

Auf einem Parklatz wurde beim zurechtrücken der Unterhose in einer kurzen Hose mit geöffnetem Gürtel und Knopf (Hand im Schritt) ein junger Mann versehentlich vom einem zwölfjährigem Mädchen beobachtet. Nach Selbsteinschätzung gab es nichts anzügliches zu sehen. Von den Eltern wurde (dennoch) Stafanzeige gestelt.

Da ist im Grunde mit nichts zu rechnen. Es handelt sich nach der Sachverhaltsbeschreibung weder um eine exhibitionistische Handlung im Sinne des § 183 StGB, noch wurde vorsätzlich gehandelt.

Es würde wohl die Anzeige nicht weiter von Amts wegen verfolgt und statt dessen auf den Privatklageweg verwiesen.

Ansonsten käme übrigens noch sexueller Missbrauch von Kindern in Frage.

Ansonsten käme übrigens noch sexueller Missbrauch von Kindern in Frage.

Wow… wie das denn?

Wenn man annimmt, dass der Tatbestand der Exhibitionistischen Handlung erfüllt ist und man dann noch hinzunimmt, dass die Belästigte Person erst zwölf Jahre alt sei, landen wir bei § 176 IV Nr. 1 - Vornehmen einer sexuellen Handlung vor einem Kind.

Dafür werden ja zum Glück die GENAUEN Umstände geklärt werden. Da wir die nicht kennen sollten wir uns hier mit Spekulationen zurückhalten.

Vorsicht, dein Kommentar schrammt haarscharf an FAQ xy zur Fiktion der hier bearbeiteten Fälle! (Sarkasmus/Off)^^

Wozu spekulieren, das tue ich nicht - ich beantworte einfach nur die Fallfrage :wink: