Hallo
Ich möchte mal einen fiktiven Verein vorstellen: Dieser wäre ein Sportverein. Mitglieder könnten sich mit einem Formular, das mit Datum versehen ist, anmelden. Der Vorsitzende setzte die Mitgliedschaft quartalsweise ein, also zum 01.04. bzw. 01.07 oder 01.10. und am Anfang des Jahres. In der Satzung stünde aber auch dass der Gesamtvorstand die Mitgliedschaft genehmigen müsse. Der Gesamtvorstand tagt aber nur 3-4 mal im Jahr. So könnte es sein, dass ein Mitglied sich kurz nach einer GV Sitzung anmeldet, es zum nächsten Quartalsbeginn angemeldet würde und u.U. 2 Monate später erst vom GV genehmigt würde. Wann wäre dieses Mitglied tatsächlich Mitglied oder muss es warten bis alles über die Bühne wäre?
Macht das alles nichts und sind dies interne Probleme, die für die Versicherung keine Rolle spielt
Vielen Dank für sachdienliche HInweis in diesem rein Fiktiven Fall
Gruss
Christian