Mittelfinger beim Autofahren: Beleidigung!

Angenommen jemand bekommt einen Mittelfinger beim Autofahren gezeigt. Was ist bei einer Anzeige zu erwarten? Gibt es Schmerzensgeld, wenn ersich wirklich richtig genötigt gefühlt hat?

GrüßeC.

Hallo!

Angenommen jemand bekommt :einen Mittelfinger beim :Autofahren gezeigt.

Es kann schon mal passieren, daß sich jemand mit dem Mittelfinger an der Stirn kratzt oder mit dem Mittelfinger etwas von der Scheibe abrubbelt. Was ist daran beleidigend?

Was ist bei einer Anzeige zu erwarten? Gibt es
Schmerzensgeld…

Schmerzensgeld haben die armen Teufel verdient, die sich mit solchen Streithanseln und derartigem Peanuts abgeben müssen. Solchen Kinderkram kann man nicht zu Geld machen, aber man kann sich Ärger, Zeitaufwand und Kosten für rein gar nichts einhandeln.

Gruß
Wolfgang

Moien!

Eine Anzeige wird wegen Geringfügigkeit ziemlich sicher eingestellt und zum Geldverdienen taugt es auch nichts, denn ggf. steht Aussage gegen Aussage und man hat noch die Prozesskosten am Hals.

Gruß
Bernd

Hi! Wieso ist es dann verboten, wenn demjenigen sowieso nichts passiert?

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Nö, Es wurde nicht eingestellt, aber stressig wars
Hallo, die Kurzfassung:
letztes Jahr im Mai, mit freundin unterwegs, sonntag nachmittag, A4, Köln-Ost: Fiat Panda zieht mir in die Spur, ich hupe, weiche nach links aus, rolle vorbei (für Bremsen war eh zu spät und linke Spur war frei), ordne mich vor ihm wieder ein, schaue in den Rückspiegel, und der nette Mensch „entschuldigt“ sich mit dem bekannten Mittelfinger…
hundert mal passiert, hundert mal geärgert und wieder vergessen, diesmal aber 2 tage später noch dran gedacht, Kennzeichen noch im Kopf, Anzeige erstattet… lange zeit nichts, dann Anhörungsbogen für meine Freundin (die den Mittelfinger nicht gesehen hat!)
wieder lange nichts, dann Vorladung zu Gericht…
Da wurde erstmal die handtasche meiner Freundin aufs Gründlcihste gefilzt, (ich wusste gar nicht, was die immer alles mitschleppt), dann durften wir noch 2 Stunden warten. In der Verhandlung einzeln befragt von ner gelangweilten staatsanwältin und einem recht cleveren Anwalt (der natürlich nur seinen Job macht) der ständig versuchte uns das wort rumzudrehen, zu verunsichern und uns in Widersprüche zu verwickeln (Merke: schreibe in eine Anzeige keine Zahlen wegen xx km/h oder yy Meter!!!) Richter war nachher wirklich angefressen!
Am Ende verfahren gegen zahlung von 500 Euro eingestellt, mir wärs dann auch egal gewesen wenn er da unbehelligt rausmarschiert wäre.

Das einzig Interessante war am Ende die Verlesung seiner Vorstrafen: gefährliche Körperverletzung und fahrlässige Tötung!!! damit muss man wohl rechnen, wenn man solche Leutz vor Gericht zerrt, denn der brave Familienvater zückt nicht den Mittelfinger…

Fazit: schenkt es Euch, es ist den Aufwand nicht wert…

Greetz

B.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi! Wieso ist es dann verboten, wenn demjenigen sowieso nichts
passiert?

der muss evtl eine Strafe zahlen, so es denn bewiesen wird. Die beleidigte Leberwurt hat aber (glücklicherweise) nichts davon, nur der Herr Staat.

Gruß, Micha

?
Hallo,

… denn der brave Familienvater zückt nicht den Mittelfinger…

meine Fresse - der Schluß ist selbst mit viel Wohlwollen hochgradig bizarr.

Gruss
Enno

*räusper*
Hi!

denn der brave Familienvater zückt nicht
den Mittelfinger…

Ähm doch - ist mir schon passiert!

Schämende Grüße
Guido

Jungs, ihr zerstört mein Weltbild…
ich mach das nicht, denn erstens ist es strafbar und zweitens unterstes Niveau…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
na ja ich mach das auch nicht aber schau mal wieviel HB Männchen hinterm Steuer sitzen. Wenn das alles Krypto-Knackis wären …

Gruss
Enno

Hallo Wolfgang

Es kann schon mal passieren, daß sich jemand mit dem
Mittelfinger an der Stirn kratzt oder mit dem Mittelfinger
etwas von der Scheibe abrubbelt. Was ist daran beleidigend?

Ich finde Deine Antwort ziemlich überheblich. Du mußt demjenigen schon zugestehen, ín der Lage zu sein, ein Kratzen des Kopfes mit dem Mittelfinger oder eine gewollte Beleidigung durch Zeigen des Mittelfingers eindeutig unterscheiden zu können.

Schmerzensgeld haben die armen Teufel verdient, die sich mit
solchen Streithanseln und derartigem Peanuts abgeben müssen.
Solchen Kinderkram kann man nicht zu Geld machen, aber man
kann sich Ärger, Zeitaufwand und Kosten für rein gar nichts
einhandeln.

Weiterhin arrogant - lass es einfach mit dem Antworten, wenn Du nur mit Beleidigungen und ohne Sachlichkeiten um dich wirfst.

Coccinella

Hallo!

Du mußt demjenigen schon :zugestehen, ín der Lage zu :sein, ein Kratzen des Kopfes :mit dem Mittelfinger oder :eine gewollte Beleidigung
durch Zeigen des :Mittelfingers eindeutig :unterscheiden zu können.

Erkennen, Irrtum, Mißverständnis - alles kann passieren. Wer behauptet, muß beweisen. Genau deshalb ist alles bestenfalls für die Katz. In der Praxis kommt außer Ärger und Kosten nichts dabei herum. Glaub es, laß es bleiben oder fasse auch diese Aussage als Beleidigung auf, ist einfach so. Gerichte haben anderes zu tun, als sich mit unbeweisbar beleidigten Leberwürsten abzugeben. Ein Richter, der sich mit solcher Akte befassen soll, kann nur genervt, gelangweilt und verärgert reagieren.

…wenn Du nur mit :Beleidigungen und ohne :Sachlichkeiten um dich wirfst.

Solche Äußerung als Antwort auf Kritik führt vor Gericht (sofern die Sache nicht ohnehin wegen Geringfügigkeit eingestellt wird) dazu, daß Du die kompletten Kosten (auch des Beklagten) übernehmen und nach Hause gehen darfst. Du bist überempfindlich. Das ist keine Beleidigung, sondern eine trockene Feststellung. Solltest Du Dich dennoch beleidigt fühlen und gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen, teile ich Dir gerne meine ladungsfähige Anschrift mit. Ich freu mich schon darauf. Geht es am Ende um die Erstattung meiner Kosten, teile ich Dir meinen Tagessatz mit. Dafür kannst Du ein halbes Semester lang studieren.

In Erwartung Deiner Klage
Wolfgang

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teile ich Dir meinen Tagessatz mit. Dafür kannst Du ein halbes
Semester lang studieren.

Danke, aber ich habe schon fertig studiert.

Dennoch: Warum ist es dann verboten, andere zu beleidigen, wenn nichts passiert. Da läuft doch was falsch … Man muss sich ja gerade alles bieten lassen.

Coccinella

Hallo Coccinella!

Dennoch: Warum ist es dann :verboten, andere zu :beleidigen, wenn nichts :stuck_out_tongue:assiert. Da läuft doch was :falsch … Man muss
sich ja gerade alles bieten :lassen.

Unter 4 Augen kann man sich jede „Nettigkeit“ sagen. Justitiabel ist da nichts, weil nicht beweisbar. Die Sache sieht anders aus, wenn Dritte Ohren- und Augenzeugen werden. Dann können Herabsetzungen/ Beleidigungen teuer werden.

Btw: Unabhängigkeit ist, unter 4 Augen jedes A***loch genau so anreden zu können :smile:.

Es gibt wenige Ausnahmen; wer einen Polizisten anpöbelt, kann auch ohne Zeugen empfindlich zur Kasse gebeten werden, weil Gerichte i. d. R. dazu neigen, dem Staatsdiener zu glauben.

Gruß
Wolfgang

Hi,

Danke, aber ich habe schon fertig studiert.

ViKa?

Dennoch: Warum ist es dann verboten, andere zu beleidigen,
wenn nichts passiert. Da läuft doch was falsch …

Klar ist es verboten. Das Problem ist, dass die Sache 1. nicht beweisbar ist und 2. die Sache einfach zu geringfügig ist um deswegen verklagt zu werden.
Wenn du mit dem Auto anfahren willst und ich mich für 2 Sekunden demonstrativ vor dich stelle habe ich dich doch irgendwie behindert. Das ist natürlich nicht erlaubt, aber das Vergehen ist einfach zu gering für unsere Justitzmühlen.
Man darf auch die Relation zur Realität nicht aus den Augen verlieren.

Grüße,
J~

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