Hallo zusammen,
mal angenommen, im Rahmen eines gerichtlichen Streitverfahrens ist ein Gutachten erstellt worden, dass sehr zu Gunsten eines jemanden ausgefallen ist. Nun wurde dieses Gutachten per Post vom Gericht übersandt mit der Mitteilung, dass dieser jemand die Möglichkeit hat, innerhalb von drei Wochen auf dieses Gutachten zu antworten.
Frage: Würde das für diesen jemand Sinn machen, in irgendeiner Form und Weise zu reagieren - schließlich ist ja alles so gelaufen, wie der sich das vorgestellt hat?
Oder MUSS er sogar - wenn auch nur kurz - antworten?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß
hagela