Muss auf ein Gutachten geantwortet werden?

Hallo zusammen,

mal angenommen, im Rahmen eines gerichtlichen Streitverfahrens ist ein Gutachten erstellt worden, dass sehr zu Gunsten eines jemanden ausgefallen ist. Nun wurde dieses Gutachten per Post vom Gericht übersandt mit der Mitteilung, dass dieser jemand die Möglichkeit hat, innerhalb von drei Wochen auf dieses Gutachten zu antworten.
Frage: Würde das für diesen jemand Sinn machen, in irgendeiner Form und Weise zu reagieren - schließlich ist ja alles so gelaufen, wie der sich das vorgestellt hat?
Oder MUSS er sogar - wenn auch nur kurz - antworten?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß
hagela

Hallo,

vom Gericht übersandt mit der Mitteilung, dass dieser jemand
die Möglichkeit hat
, innerhalb von drei Wochen auf dieses
Gutachten zu antworten.
Frage: Würde das für diesen jemand Sinn machen, in irgendeiner
Form und Weise zu reagieren - schließlich ist ja alles so
gelaufen, wie der sich das vorgestellt hat?
Oder MUSS er sogar - wenn auch nur kurz - antworten?

Er muss nicht. Er kann aber z.B. dem Gericht antworten, dass das Gutachten seine Ausführungen zum Sachverhalt vollumfänglich bestätigt, die des Gegners wiederlegt, entkräftigt usw. Im Regelfall dürfte eine kurze Stellungnahme wie „Sag ich doch :smile:“ zumindest nicht schaden.

Gruß

S.J.