MUSS Polizei-Vernehmungsprotokoll unterschrieben werden?

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Person X wurde von der Polizei zu einer angezeigten Straftat befragt (nicht als Beschuldigter). Während dieser Vernehmung entstand eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob X explizit an einer bestimmten Stelle etwas Bestimmtes gesagt hat oder nicht. (Hier ist wohl der exakte Verlauf der Tat_schilderung_ von zentraler Bedeutung.)
Beim Gegenlesen des fertigen Protokolls wies X den Beamten noch einmal explizit darauf hin, dass er jenen einen (für den Gesamtzusammenhang/seine Glaubwürdigkeit an genau dieser Stelle (!) elementar wichtigen) Satz doch gerne an ebendieser Stelle im Protokoll stehen hätte; aber der Beamte verweigert die Aufnahme mit der Begründung: „Ich bin dafür geschult, auch kleinste Details in Aussagen wahrzunehmen. Wenn ich nicht mitbekommen habe, dass Sie das an dieser Stelle gesagt haben, haben Sie es auch nicht gesagt.“…
Ergebnis: X unterschrieb letzten Endes (unwillig) das Protokoll.

Fragen:
1a. Musste X das (in seinen Augen falsche oder zumindest unvollständige) Protokoll unterschreiben oder hätte er das auch ablehnen können?

1b. Wenn nicht: Hätte der Beamte X auf dessen Recht hinweisen müssen, das Protokoll nicht zu unterschreiben? (Hat er nämlich nicht.)
Wäre das ein Dienstvergehen? (Aber wie die Nichtinfo beweisen?? :frowning:

  1. X hat zwischenzeitlich gelesen, dass auch Emotionen u.Ä. ins Protokoll aufgenommen werden … ja was? Sollen? Müssen?
    (Sowas fehlte im Protokoll nämlich auch gänzlich.)

  2. Angenommen, das fehlerhafte Protokoll würde irgendwann später noch einmal relevant:

  • Inwieweit kann es im Nachhinein von X noch „angefochten“ werden?
    (Schließlich hatte X es ja leider unterschrieben und damit seine „Vollständigkeit und Richtigkeit“ bestätigt. :frowning:

Vielen Dank für alle sachdienlichen Antworten!

E.T.

Hallo,
vor der Polizei muss man noch nicht einmal eine Aussage machen - also braucht man das Protokoll auch nicht zu unterschreiben.
Der Beamte wird halt vermerken, dass (und im besten fall auch warum) das P. nicht unterschrieben worden ist.

Gruß
haweThie

Hallo,

Person X könnte auch selbst ein Schreiben verfassen, das er dann als Nachtrag zu seiner Vernehmung an die Polzei schickt oder persönlich abgibt. Dabei könnte er darauf hinweisen, dass der vernehmende Polizist dieses Detail wohl nicht richtig aufgefasst und auch nicht ganz richtig niedergeschrieben hat. Der Staatsanwalt wird das dann sicherlich zu würdigen wissen.

1 Like

Missverständnis(?): Das Kind IST bereits in den Brunnen gefallen!
Hi!

vor der Polizei muss man noch nicht einmal eine Aussage machen - also braucht man das Protokoll auch nicht zu unterschreiben.

Aber das ist doch bereits passiert! X hat ausgesagt UND ein (s.E.) fehlerhaftes Protokoll unterschrieben! (Weil er eben nicht wusste, ob er das verweigern darf. Angesichts der Drucksituation, der er sich gegenüber sah, hat er in dem Moment noch nicht mal daran gedacht zu fragen, ob er überhaupt verpflichtet ist zu unterschreiben - und von sich aus hat der Kripobeamte dazu keine Aussage gemacht. Deswegen ja auch die Fragen im UP, ob der Beamte X über die Möglichkeit einer Nichtunterschrift hätte aufklären müssen (sofern diese hier bestand) und was X tun kann, wenn ihm aus dem fehlerhaften Protokoll später ein Strick gedreht wird - wonach es zzt. aussieht!)

Habe ich mich im UP so missverständlich ausgedrückt? Das täte mir leid. :frowning:

Gruß
E.T.

Hi!

Person X könnte auch selbst ein Schreiben verfassen, das er dann als Nachtrag zu seiner Vernehmung an die Polzei schickt oder persönlich abgibt. Dabei könnte er darauf hinweisen, dass der vernehmende Polizist dieses Detail wohl nicht richtig aufgefasst und auch nicht ganz richtig niedergeschrieben hat.

Das scheint mir doch schonmal eine ganz brauchbare Idee. Danke! ☆

Der Staatsanwalt wird das dann sicherlich zu würdigen wissen.

Und das weißt Du, weil …? Hast Du da einschlägige Erfahrungen oder Kenntnisse?

Kannst Du mir auch ein paar rechtliche Fakten zu meinen Fragen beantworten?

VG
E.T.

Hallo,

Guten morgen,

vor der Polizei muss man noch nicht einmal eine Aussage machen

Gilt das sowohl als Zeuge als auch als Beschuldigter?
Ich war immer der Meinung, jeder Bürger habe eine Zeugenpflicht und müsse aussagen?
Der UP Ist Zeuge.

  • also braucht man das Protokoll auch nicht zu unterschreiben.
    Der Beamte wird halt vermerken, dass (und im besten fall auch
    warum) das P. nicht unterschrieben worden ist.

Gruß
haweThie

MissSophie

Hallo,

Ich war immer der Meinung, jeder Bürger habe eine
Zeugenpflicht und müsse aussagen?

Vor Gericht!
Nicht bei der Polizei.

Grüßle,
Tinchen

Hallo,

am besten direkt die zuständige Staatsanwaltschaft anschreiben (Aktenzeichen müsste ja bekannt sein, ansonsten angeben gegen wen wegen was ermittelt wird), und mitteilen, dass es bei der Zeugenvernehmung eine kleine Meinungsverschiedenheit bzgl. des genannten Punkte gegeben habe, und die Richtigstellung anfügen.

Letztendlich geht es nur darum, was der Zeuge vor Gericht aussagt. D.h. auch da wäre eine Richtigstellung noch möglich. Könnte aber der fragliche Satz entscheidend dafür sein, ob es überhaupt so weit kommt, ist Eile geboten. Abgesehen davon sind Abweichungen in Aussagen vor Polizei/Gericht das Alltagsgeschäft jedes Strafrichters und Staatsanwalts. Mal handelt es sich um ganz einfach auflösbare Dinge, mal können sie aber auch die Glaubwürdigkeit eines Zeugen massiv betreffen. Schon insoweit würde ich bedeutende Richtigstellungen möglichst schnell vornehmen.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Wie unbedarft ( eigentlich müsste man ein anderes Wort dafür verwenden!) kann man eigentlich sein ?

Warum soll man denn unterschreiben ? Was bedeutet die Unterschrift ?

Die bedeutet, der gelesene Text stimmt !

Stimmt er nicht, unterzeichnet man nicht. Lässt ändern oder schreibt handschriftlich selbst einen Vermerk drauf (auch wenn der Beamte böse guckt).

Seid wann ist man irgendwo verpflichtet etwas zu unterzeichnen, was man nicht will oder noch schlimmer, was gar nicht stimmt ?

jetzt ist alles zu spät.
In einer Gerichtsverhandlung mag man es als Zeuge (?) klarstellen, aber warum sollte man das dann glauben und das schriftliche verwerfen ?
Grundsätzlich gilt die mündliche Aussage vor Gericht. Fragen über den Widerspruch wird es in jedem Fall geben.
Auch welcher Aussage man mehr glauben schenken wird.

MfG
duck313

Hi Wiz,

  1. nein, ein Zeuge muss ein Vernehmungsprotokoll nicht unterschreiben.
    2a. nein, eine Belehrungspflicht über das Recht, die Unterschrift zu verweigern, gibt es nicht
    2b. nein, es liegt m.E. kein Dienstvergehen vor (und wohl auch keine strafrechtlich relevante Nötigung)
  2. Emotionen etc. gehören in einen gesonderten Vermerk. Besonders schutzwürdige Zeugen und minderjährige Zeugen sollen videovernommen werden, damit auch Gesten dokumentiert werden. Das Vernehmungsprotokoll einer „üblichen“ Vernehmung sollte jeweils die Frage wörtlich und die Antwort wörtlich wiedergeben. Sprachliches Aufpolieren auf das Sprachniveau des Vernehmers sind schädlich. Es soll nicht „gut lesbar“ sein, sondern die Aussage aus Sicht des Zeugen wiedergeben. Zu Beginn stehen nicht Frage und Antwort, sondern der zusammenhängende Bericht des Zeugens zum Gegenstand der Untersuchung.
  3. Wie schon in anderen Antworten vermerkt, kommt es vor Gericht auf die mündliche Aussage des Zeugen an - das Protokoll ist nur relevant, wenn der Zeuge sich nicht mehr erinnern kann und deshalb aus dem Protokoll ein Vorhalt gemacht wird.

Der Inhalt des Vernehmungsprotokolls kann aber entscheidend sein für Entscheidungen vor der gerichtlichen Hauptverhandlung, nämlich ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erheben wird oder ob das Verfahren eingestellt wird, ggf. auf welchem Wege etc.

Gruß, Karoline

Hallo,

das halte ich für eine SEHR DUMME Idee, einfach aus dem Grund, weil der erste Fehler schon aus Unkenntnis entschanden ist. Also lieber das Geld ausgeben und das von einem Anwalt beibiegen lassen

hth