Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Person X wurde von der Polizei zu einer angezeigten Straftat befragt (nicht als Beschuldigter). Während dieser Vernehmung entstand eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob X explizit an einer bestimmten Stelle etwas Bestimmtes gesagt hat oder nicht. (Hier ist wohl der exakte Verlauf der Tat_schilderung_ von zentraler Bedeutung.)
Beim Gegenlesen des fertigen Protokolls wies X den Beamten noch einmal explizit darauf hin, dass er jenen einen (für den Gesamtzusammenhang/seine Glaubwürdigkeit an genau dieser Stelle (!) elementar wichtigen) Satz doch gerne an ebendieser Stelle im Protokoll stehen hätte; aber der Beamte verweigert die Aufnahme mit der Begründung: „Ich bin dafür geschult, auch kleinste Details in Aussagen wahrzunehmen. Wenn ich nicht mitbekommen habe, dass Sie das an dieser Stelle gesagt haben, haben Sie es auch nicht gesagt.“…
Ergebnis: X unterschrieb letzten Endes (unwillig) das Protokoll.
Fragen:
1a. Musste X das (in seinen Augen falsche oder zumindest unvollständige) Protokoll unterschreiben oder hätte er das auch ablehnen können?
1b. Wenn nicht: Hätte der Beamte X auf dessen Recht hinweisen müssen, das Protokoll nicht zu unterschreiben? (Hat er nämlich nicht.)
Wäre das ein Dienstvergehen? (Aber wie die Nichtinfo beweisen??
-
X hat zwischenzeitlich gelesen, dass auch Emotionen u.Ä. ins Protokoll aufgenommen werden … ja was? Sollen? Müssen?
(Sowas fehlte im Protokoll nämlich auch gänzlich.) -
Angenommen, das fehlerhafte Protokoll würde irgendwann später noch einmal relevant:
- Inwieweit kann es im Nachhinein von X noch „angefochten“ werden?
(Schließlich hatte X es ja leider unterschrieben und damit seine „Vollständigkeit und Richtigkeit“ bestätigt.
Vielen Dank für alle sachdienlichen Antworten!
E.T.