Nach hauskauf schimmelpilzbefall

wenn jemand ein altes Haus baujahr 1950 vom Makler und nur vom Makler gekauft hat,und nach einer einmaligen begehung im haus, dieser auf feuchtigkeit im haus hingewiesen hat, und auf salzausblühungen jedoch die frage nach pilzbefall verneint hat und auch das mal ameisen im haUS WAREN JETZT WEG SEIEN;UND BEIM NOTARTERMIN VOR DER NOTARIN DAS THEMA NOCHMAL ZUR SPRACHE KAM; FRAGE OB IRGENDWELCHE MÄNGEL BEKANNT SEIEN; DIESES VOM MAKLER UND DEN HAUSBESITZERN VERNEINT WURDE; KANN MAN DANN VOM KAUVERTRAG ZURÜCKTRETEN ODER SCHADENERSATZ FORDERN ODER PREISMINDERUNG???
außerdem hatte jemand auch noch eine verstopfung nachdem er dort 1 woche gelebt hat und diese liegt wohl moantelang zurück,da das rohr bis oberkante voll war vom haus bis zur klärgrube-und als beim notartermin die frage käme, ob die klärgrube wohl demnächst erneuert werden muß,dieses von allen verneint wurde-aber bis ende 2005 doch neu gemacht werden muß, wie ist da wohl zu verfahren?
der kaufpreis wird monatlich in raten von 300 euro bezahlt bis ende 2007 dann restsumme

Hallo,

hier muss eine Rückabwicklung geprüft werden. Ein Rücktritt gibt es hier nicht. Es nennt sich Rückabwicklung weil auch das Grundbuch geändert und alle amtlichen Vorgänge rückabgewickelt werden müssen. Diese Aufgabe muss ein Anwalt übernehmen. Natürlich könnte der Verkäufer auch den Verkaufspreis ändern. Dies aber nur schriftlich vereinbaren.

Ein größeres Problem sehe ich in dem Vorgang, dass die einzelnen Probleme zur Sprache gekommen sind und verneint wurden. Ob diese Verneinungen im notariellen Vertrag aufgenommen sind, ist hier nicht bekannt. Sind die Mängel, die der Verkäufer als nicht vorhanden dargelegt hat nicht im notariellen Vertrag, ist es ein Beweisproblem. Daher muss der notarielle Vertrag zuerst geprüft werden, was dort enthalten ist und notfalls ist ein Gespräch mit dem Notar erforderlich wenn kein Hinweis im Vertrag ist, dass der Verkäufer Mängel bestritten hat. Ob er sich erinnern kann ?

Gruss Günter

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