Nachbar handgreiflich gegenüber Kind

Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richitg. Falls nicht bitte in das richtige Forum verschieben.
Es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein 5-jähriges Kind befindet sich auf dem Balkon eines Hauses und hat eine Kunststoff-Flasche mit etwas Leitungswasser gefüllt in der Hand. Das Kind passt nicht auf und ihm gleitet versehentlich die Flasche aus der Hand und fällt durch die Balkonbrüstung nach unten zum Nachbarn. Leider wird der Nachbar unten etwas nass gespritzt. Das Kind geht nach unten, möchte sich eigetnlich noch beim Nachbarn entschuldigen und dann die Flasche wieder holen. Die Mutter des Kindes ist oben auf dem Balkon und beobachtet (für den Nachbarn unbemerkt) das Vorgehen. Leider kommer das Kind nicht dazu sich zu entschuldigen. Der Nachbar ist dem Kind gegenüber sehr aggressiv. Er fasst es sehr hart an den Arm und quetscht diesen, des weiteren schreit er das Kind laut an, dass nun seine Hose (vom Wasser?!) dreckig wäre. Die Mutter schreitet von oben ein. Der Nachbar streitet alles ab. Er meint, dass er das Kind nur am Hemd gezogen hätte.
Wie können die Eltern des Kindes gegen den aggressiven Nachbarn vorgehen?
Liegt hier bereits eine Körperverletzung vor? Das KInd hatte Schmerzen und hat geweint.
Ich danke für die Antworten.
Gruss, a.

Hallo
Ich würde auf jeden Fall diese Vorgehensweise bei der nächsten Polizeistation zur Anzeige bringen denn wenn er so aggresiv gegen Kinder ist finde ich das nicht ganz ungefährlich . Sind Druckstellen am Arm zu sehen sollte man diese dokumentieren ( Fotos machen ).
viele Grüße  noro .

danke für die antwort.

gruss, a.

hallo

Ein 5-jähriges Kind befindet sich auf dem Balkon eines Hauses
und hat eine Kunststoff-Flasche mit etwas Leitungswasser
gefüllt in der Hand. Das Kind passt nicht auf und ihm gleitet
versehentlich die Flasche aus der Hand und fällt durch die
Balkonbrüstung nach unten zum Nachbarn. Leider wird der
Nachbar unten etwas nass gespritzt.

Hmmm - mir stellen sich Fragen

  • warum hat ein 5 jähriges Kind eine Wasserflasche in der Hand
  • wie groß und stark ist das Kind, dass es die Wasserflasche über die Brüstung eines üblichen Balkons heben kann
  • wie groß ist die Wahrscheinlich dass versehentlich just in dem Augenblick als der Nachbar unter eben genau diesem Balkon war - genau diese Wasserflasche ganz aus Versehen herunter fallen konnte ?

bei uns waren es wassergefüllte Ballons (da gabs noch keine Plastikflaschen) und unsere Eltern haben sich für uns beim Nachbar entschuldigt - dafür haben wir Hausarrest oder Fernsehverbot oder ähnliche Strafen erhalten

… nicht der Nachbar

Gruß H.

…darf natürlich auch ohne Benachrichtigung gelöscht werden :smile: war mir trotzdem ein Bedürfnis

owt

warum hat ein 5 jähriges Kind eine Wasserflasche in der Hand

Um daraus zu trinken vielleicht???

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Hallo,

  • warum hat ein 5 jähriges Kind eine Wasserflasche in der Hand

Ich weiß ja nicht, wie es bei Euch zugeht, aber im allgemeinen kann man aus sowas trinken.

  • wie groß und stark ist das Kind, dass es die Wasserflasche
    über die Brüstung eines üblichen Balkons heben kann

Ich weiß ja nicht, wie es bei Euch zugeht, aber hier können Kinder im Alter von 5 Jahren schon laufen und sogar den Kindergarten besuchen. Und dabei durchaus so gewaltige Gewichte von mehr als einem Kilo in Höhen von mehr als einem Meter stemmen.

  • wie groß ist die Wahrscheinlich dass versehentlich just in
    dem Augenblick als der Nachbar unter eben genau diesem Balkon
    war - genau diese Wasserflasche ganz aus Versehen herunter
    fallen konnte ?

Unverhofft kommt oft. Es soll sogar passieren, dass sich zwei Fahrzeuge just im selben Moment an derselben Kreuzung begegnen. Und dass sich jemand stundenlang auf seinen Balkon setzt und tatsächlich im selben, wahnsinnig kurzen Zeitraum auf dem Balkon darüber aufhält und diesem etwas herunterfällt.

bei uns waren es wassergefüllte Ballons (da gabs noch keine
Plastikflaschen) und unsere Eltern haben sich für uns beim
Nachbar entschuldigt - dafür haben wir Hausarrest oder
Fernsehverbot oder ähnliche Strafen erhalten

Aha.
Und Deine persönlichen Erfahrungen von vor 20 oder mehr Jahren sind also alles, woraus Du jetzt auf Vorgänge in der ganzen Welt schließen kannst? Das ist alles, was Du anderen an Möglichkeiten zugestehst? Anderes ist für Dich undenkbar und muss gelogen sein?

Hmmm. Das wirft für mich ganz andere Fragen auf als die von Dir gestellten. Ich frage mich zum Beispiel, was das eigentlich mit der Beantwortung der gestellten Frage im UP zu tun haben könnte.

Gruß

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Hallo,
selbstverständlich liegt hier eine Körperverletzung vor. Die Frage ist also: kann man sie beweisen. Das ist natürlich ziemlich schwierig ohne direkte Augenzeugen - wenn nicht tatsächlich irgendwelche blauen Flecken o.ä. vorliegen.
Die zweite Frage: sollte man da ein Fass aufmachen und den Nachbarn anzeigen oder ist es besser, sich mal mit ihm zu unterhalten? Man kennt die Verhältnis natürlich nicht…
Gruß

owt

6 Like

Hallo,
hier sind sehr viele subjkektive Muttergefühle zu lesen, die nicht grade zur objektiven Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Jede Mutter wird es wohl selbst schon mal im Zorn erlebt haben, ihr Kind am Arm gepackt (quetschen ist da wohl was anderes!) und geschüttelt zu haben. Dass Kinder weinen, ist durchaus normal und abgesehen von Schmerz auch ein Zeichen für Überforderung.

Natürlich kann man den Mann anzeigen, aber mal ehrlich: was soll das bringen? Ein Kind hat eindeutig einen Fehler begangen und so, wies hier subjektiv beschrieben ist („wollte sich eigentlich entschuldigen“, ja klar…) ist es durchaus auslegungsbedürftig.

Und ja, auch eine mit „etwas“ (schon wieder so ein Subjektivismus) Leitungwasser gefüllte Plastikflasche kann einem einen gehörigen Schreck einjagen, etwas verschmutzen oder beschädigen und natürlich auch sehr üble Verletzungen erzeugen. Von daher ist hier wohl etwas mehr objektive Betrachtung der Situation und etwas weniger Parteiname gefragt. Wenn man wirklich der Auffassung ist, es mit einem „üblen Gewalttäter“ zu tun zu haben, sagt man es ihm und lässt sein Kind das nächste Mal nicht allein runtergehen. Das hätte ich nie getan (auch wenn das Kind das könnte). Ich hätte es begleitet und ihm bei der Entschuldigung geholfen. Vielleicht kann es sowas einfach noch nicht richtig. Aber als Mutter ist das ja immer so eine Sache mit Fehlern :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hi!

bei uns waren es wassergefüllte Ballons (da gabs noch keine
Plastikflaschen) und unsere Eltern haben sich für uns beim
Nachbar entschuldigt - dafür haben wir Hausarrest oder
Fernsehverbot oder ähnliche Strafen erhalten

Den Gedanken hatte ich auch, aber was mich viel mehr interessieren würde, wäre die Version des Nachbarn; vor einigen Jahren saß ich auf der Terasse und plötzlich platzte eine Plastikflasche gefühlte 2mm neben mir am Boden, die vom dritten Stock ebenfalls „aus Versehen“ runterfiel … das hätte auch ins Auge gehen können.
Was aber macht ein fünfjähriges Kind alleine(!) auf dem Balkon? Was wäre gewesen, wäre es nicht die Wasserflasche sondern das Kind gewesen, das beim Nachbarn landete?

Mir schwirrt eigentlich sowas wie „Ausichtspflicht“ im Kopf herum …

Grüße,
Tomh

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Hallo,

Was aber macht ein fünfjähriges Kind alleine(!) auf dem
Balkon? Was wäre gewesen, wäre es nicht die Wasserflasche
sondern das Kind gewesen, das beim Nachbarn landete?

Mir schwirrt eigentlich sowas wie „Ausichtspflicht“ im Kopf
herum …

Oje.

Sag mal, hast Du eigentlich schon mal Kinder von nahem gesehen?
Fünfjährige gehen ALLEINE zum Spielplatz. Sie kaufen sich auch ALLEINE ein Eis. Und Deiner Meinung nach dürfen sie nicht mal alleine auf den Balkon???

Schon mal was davon gehört, dass Balkongeländer so gestaltet sein können, dass man nicht dran klettern kann? Und dass es sogar Kinder geben soll, die auch mit 5 Jahren schon wissen, dass man das sowieso nicht tun sollte? Denen aber trotzdem mal eine Plastikwasserflasche aus den Fingern gleitet, zur Kante rollt und über die Kante plumpst?

Wie genau hätte denn Deiner Meinung nach eine Aufsicht dies verhindern können?
Gruß

Mir schwirrt eigentlich sowas wie „Ausichtspflicht“ im Kopf

herum …

Oje.

Hi testare,

begründe doch bitte Dein „oje“.

Sag mal, hast Du eigentlich schon mal Kinder von nahem
gesehen?

Was soll diese Polemik?

Fünfjährige gehen ALLEINE zum Spielplatz. Sie kaufen sich auch
ALLEINE ein Eis. Und Deiner Meinung nach dürfen sie nicht mal
alleine auf den Balkon???

Das ist so pauschal Unsinn. Auch ein Spielplatzaufenthalt KANN eine Aufsichtspflichtverletzung darstellen, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt ist:

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/5-jahre-alle-30-…

Nur weil sie etwas alleine tun, heißt das nicht, daß das auch richtig ist. Und wie der Balkon gestaltet ist, wissen wir nicht.

Schon mal was davon gehört, dass Balkongeländer so gestaltet
sein können, dass man nicht dran klettern kann?

Und Du weißt wie genau das Balkongeländer im fiktiven Fall gestaltet ist?

Und dass es

sogar Kinder geben soll, die auch mit 5 Jahren schon wissen,
dass man das sowieso nicht tun sollte?

Und Du weißt, daß das Kind im geschilderten Fall das weiß?

Denen aber trotzdem mal

eine Plastikwasserflasche aus den Fingern gleitet, zur Kante
rollt und über die Kante plumpst?

Und Du weißt, daß das im vorliegenden Fall so möglich ist? Es bestünde ja durchaus auch die Möglichkeit, das das Geländer so tief heruntergezogen ist, das nichts unter dem Geländer durchrutschen kann? So wie es in den meisten Fällen der Fall ist?

Wie genau hätte denn Deiner Meinung nach eine Aufsicht dies
verhindern können?

Völlig wurscht, da das nur Vermutungen Deinerseits sind.

Gruß
Tina

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aber ein praktischer:

Hi,

es wird schwierig sein, dem Nachbarn eine Körperverletzung nachzuweisen. Schließlich steht hier Aussage gegen Aussage. Und ich würde das ganze nicht überbewerten.

Vermutlich hat der Nachbar einen gehörigen Schreck bekommen., als plötzlich die Flasche neben ihm landete, zumindest wäre es mir so gegangen. Man hatte Glück, das die Flasche den Nachbarn nicht getroffen hat, das hätte unter Umständen Folgen haben können.

Wie schon mehrfach gesagt, war es ein Fehler das Kind alleine zum Nachbarn zu schicken. Ich würde nun warten, bis sich die „Gewitterwolken“ etwas verzogen haben und dann ruhig und sachlich mit dem Nachbarn reden. Ich würde mich noch einmal entschuldigen, ihn aber auch bitten, sein Verhalten gegenüber dem Kind zu überdenken und ihm klar zu machen, daß das so nicht in Ordnung war.

Dann würde ich dafür sorgen, daß das Kind nicht mit Gegenständen auf dem Balkon herumturnt, bzw. diesen so weit zu sichern, das keine Gegenstände unter dem Geländer durchrollen können, die beim Herunterfallen andere Verletzen oder Eigentum beschädigen können, sollte letzteres der Fall gewesen sein.

Ich finde es und vorsicht, hier kommt Kritik - eine zunehmende Unart, immer gleich zu schauen, wie man gegen jemanden am Besten vorgehen kann. Das vergiftet nur das Nachbarschaftsklima.

Bei uns in Bayern heißt es: „Mit dem Reden macht mans aus“ und in den meisten Fällen stimmt das auch.

Vielleicht sieht der Nachbar nach dem ersten Schreck ja auch ein, daß sein Verhalten nicht ok war, genauso wie es eben auch nicht ok ist, wenn etwas auf dem Nachbarbalkon landet.

Nix für ungut.

Gruß
Tina

Hi!

Sag mal, hast Du eigentlich schon mal Kinder von nahem
gesehen?

Sogar sehr, sehr nahe und das noch dazu täglich.

Und Deiner Meinung nach dürfen sie nicht mal
alleine auf den Balkon???

Man liest ja (hier), was so passiert, wenn Fünfjährige alleine am Balkon sind :wink:

Schon mal was davon gehört, dass Balkongeländer so gestaltet
sein können, dass man nicht dran klettern kann? Und dass es
sogar Kinder geben soll, die auch mit 5 Jahren schon wissen,
dass man das sowieso nicht tun sollte? Denen aber trotzdem mal
eine Plastikwasserflasche aus den Fingern gleitet, zur Kante
rollt und über die Kante plumpst?

Wau, Du erkennst aus der Beschreibung „Balkon“ sofort, wie der Balkon und das Geländer des UP aussieht und gestaltet ist?
Du erkennst aus der Beschreibung „Fünfjähriger“ uneingeschränkt, wie dieser Fünfjährige entwickelt ist und weiß, was er darf und nicht darf und was ihm „mal“ passiert und nicht passiert?

Kannst Du mir Deine Glaskugel borgen?

Kopfschüttelnde Grüße,
Tomh, der seinen Sohn also doch seinen Sohn schon vor acht Jahren rausschmeißen hätte können, weil ein Fünfjähriger ja eigentlich eh schon ALLEINE alles machen kann …

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