Hallo,
Zu folgendem Fall würde mich Eure Meinung interessieren:
Ein Grundstück ist durch eine Mauer vom Nachbargrundstück getrennt, weil diese Nachbargrundstück ca 1 Meter tiefer liegt. Nun hat der Nachbar sagen wir mal eine Garage mit Keller direkt auf die Grenze gestellt. Jetzt hat der Nachbar sein Grundstück hinter der Garage weiter ausgebaggert, daß er nun auf das Niveu seines Kellers unter der Garage kommt. Dabei ist er nun so tief gekommen, daß das Fundament der Trennmauer zwischen den Grundstücken zum Vorschein kommt, was sicherlich nicht zur Stabilität der Mauer beiträgt.
Sind solche Dinge in der Baugenehmigung für die Garage geregelt?
Kann er das einfach machen?
Wenn die Mauer beschädigt ist, muss er dulden, daß Baufirmen zwecks Reparatur sein Grundstück betreten bzw befahren?
Vielen, vielen Dank für die Hilfe.
Tom