Nacherbe

Folgender Sv.:
Erblasser E vererbt seinem verheiratetem, kinderlosen Sohn S sein gesamtes Vermögen. Zuvor verspricht er seinem Bekannten B mündlich, dass er ihn zum Nacherben einsetzen wird. Nach dem Tod von E erfährt B jedoch nichts offizielles. Er wird auch nicht zur Testamentseröffnung eingeladen.
Er weiß jetzt also nicht, ob E sein mündliches Versprechen schriftlich zum Testament gegeben hat oder ob es in Vergessenheit geraten ist; ob er Nacherbe ist oder nicht und folglich nach dem Tode des S das Vermögen des E erbt.
Kann es sein, dass jemand Jahrzehnte in dieser Position des Nacherben ist und keine offizielle Mitteilung bekommt? Oder wird auch der Nacherbe schon zur Testamentseröffnung des E eingeladen?
Hat der B schon frühzeitig die Möglichkeit bei Gericht oder dem Notar sich diesbezüglich zu informieren?

Hallo,

wenn das Testament offiziell vom AG eröffnet worden ist, dann hätte auch der Nacherbe hiervon Kenntnis erhalten.

Es kann aber natürlich auch sein, dass ein privatschriftliches Testament entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht beim Nachlassgericht abgeliefert worden ist. Dann hilf ein Hinweis an das Gericht, dass in Sachen Meyer ein privatschriftliches Testament existiert habe, welches offenbar nicht abgeliefert worden sei. Das Gericht wird dieses dann anfordern.

Gab es eine Eröffnung, könnte man selbstverständlich auch beim AG nachfragen, ob man dort als Nacherbe genannt wurde. Auskunft darf allerdings nur im positiven Fall gegeben werden (aber keine Auskunft ist auch eine Auskunft :wink:

Gruß vom Wiz

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