Namensgebung bei Kindern, gleicher Vorname von Geschwistern

Hallo,

ich denke gerade so über die absurden Ideen theoretischer Elternpaare nach:dürfen Geschwister, die elterlich ehebedingt den selben Nachnamen tragen, auch mit dem selben Vornamen versehen werden, wenn dies der einzige Vorname ist?

Wie sähe dies bei Zwillingen aus?

Grüße
formica

Hallo!

Rein praktisch gedacht:

Wie sollte es der Standesbeamte bemerken, wenn eine Geburt angezeigt wird und man sein 2. oder 3. Kind so benennt wie schon das 1. Kind heißt ?
Und hier wäre ja die Identifizierung der namensgleichen Kinder über die unterschiedlichen Geburtsdaten möglich.

Bei Zwillingen wird er es bemerken und sagen " Liebe Eltern, das geht so nicht. Hier müsste mindestens bei einem Kind noch ein 2. Vorname hinzugefügt werden ".

MfG
duck313

Hallo,
entgegen der landläufigen Meinung gibt es in Deutschland ausser dem Personenstandsgesetz keine „eindeutige“ Rechtsgrundlage für die Namensgebung eines Kindes. Die wurde nach und nach durch Urteil geschaffen und unterliegt naturgemäß dem „Wandel der Zeit“.

Im Personenstandsgesetz findest Du dazu lediglich, dass die Reihenfolge der Geburt von Zwillingen klar zu bennenen und einzutragen ist.

Was die Vornamen angeht, drehen sich alle Urteile der vergangenen Jahrzehnte um das Für und Wider des Kindeswohls. Kann man die beiden Zwillingskinder nicht unterscheiden, weil sie beide gleich heissen, dürfte ein beherzter und mit Rückgrat versehener Standesbeamter auch einfach mal „Nein“ sagen und mindestens eine „Durchnumerierung“ (wobei mir kein Urteil diesbezüglich zu Geschwistern bekannt ist :wink:) oder einen eindeutig zur Unterscheidung geeigneten zweiten Vornamen fordern.

Lässt sich die ggf. minderbehirnte Elternschaft auf den guten Rat nicht ein, kann sie natürlich anschließend gegen die Ablehnung klagen und schon haben wir ein entsprechendes Urteil und sind alle ein bisschen schlauer :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

der Standesbeamte bemerkt dies sehr wohl.

Schliesslich führt er ein Register in dem auch die Eltern und Geschwister eingetragen sind.

Ob die Namensgleichheit die aufnehmende Oberschwester des Klinikums auffällt, sei dahingestellt, spätestens bei der Bearbeitung des Antrages am Standesamt bemerkt der Standesbeamte dies.

Grüße
miamei

Zusatzfrage
Hallo,
wie wuerde es denn aussehen wenn Zwillinge erwachsen sind und beide ihre Vornamen aendern wollen - und zwar jeweils in den Namen des anderen. Also X will Y heissen und Y will X heissen.

Unterscheiden kann man sie ja weiterhin da es verschiedene Namen sind - und jeder hat ja auch eine andere Ausweisnummer, somit weiss man von offizieller Seite dass X davor Y war und umgekehrt. Wuerde das funktionieren?

Gruss
Desperado

Kaum möglich
Hallo,

Vornamen ändern geht nicht so einfach:

http://www.fr-online.de/recht/neuer-name-aendern-las…

Grüße
miamei