Namensliste, Datenliste veröffentlichen

Hallo,

ich frage mich, ob und wie viele Details man über eine oder mehrere Personen ungefragt ins Internet stellen darf, ohne dass es rechtlich bedenklich wird.

Nehmen wir z.B. an, jemand erstellt eine Namensliste von Personen, die an einem öffentlichen Ereignis (z.B. Sport-Event, Marathonlauf, o.ä.) teilgenommen haben. Die Teilnehmenden des Ereignisses wären vielleicht beim Organisator des Events schon online abrufbar - nur eben nicht als vollständige Liste.

Wäre es erlaubt, diese Namensliste zusammen mit Daten des Events im Internet zu veröffentlichen, ohne die Einverständnisse aller Personen einzuholen? (Falls der Organisator des Events überhaupt das Kopieren erlaubt, aber das setze ich jetzt mal voraus.)

Schließlich wäre denkbar, dass trotz der ‚spärlichen‘ Informationen einzelne Personen eindeutig identifizierbar wären - z.B. durch einen außergewöhnlichen Namen.

Dürfte man so etwas, oder könnten Teilnehmende dagegen vorgehen. (Recht auf Löschung, oder gar Klage gegen die ungefragte Veröffentlichung ihrer Daten?)

Vielen Dank für Informationen
A.

Hallo,

ich frage mich, ob und wie viele Details man über eine oder
mehrere Personen ungefragt ins Internet stellen darf, ohne
dass es rechtlich bedenklich wird.

Das wird auf den jeweiligen Einzelfall ankommen und ein Richter wird feststellen ob das Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt war oder nicht. In der Regel wird ein Betroffener sich aber wohl erstmal selbst an den Betreiber der Seite wenden und um Löschung bitten, falls er das wünscht.

Generell besser wäre es, von vornherein die Teilnehmer in der Anmeldung darauf hinzuweisen dass eine Namensliste veröffentlich wird und das der Teilnehmer ein Anrecht darauf hat dies zu widerrufen.

Gruß, Edison

Hallo,

nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist erst einmal alles verboten, was
nicht erlaubt ist. Hier wird ein Datum (Teilnahme an XY) mit einer
Person (Name) verknüpft und somit liegt eine Veröffentlichung
personenbzeogener Daten vor. Vielleicht sogar noch die gelaufene
Zeit, dann sind es schon mehrere Daten, die vielleicht der Betroffene
gar nicht veröffentlicht sehen will.

Die wichtigste Frage ist immer die des berechtigten Interesses des
Seitenbetreibers an dieser Veröffentlichung. Worin soll das bestehen?
Abgesehen davon kann man ja die Einwiligung zur Teilnahme mit einer
Einwilligung zur Veröffentlichung verbinden.

Grüße
EK

Hallo,

ich frage mich, ob und wie viele Details man über eine oder
mehrere Personen ungefragt ins Internet stellen darf, ohne
dass es rechtlich bedenklich wird.

Generell besser wäre es, von vornherein die Teilnehmer in der
Anmeldung darauf hinzuweisen dass eine Namensliste
veröffentlich wird und das der Teilnehmer ein Anrecht darauf
hat dies zu widerrufen.

Ich hatte mich da offenbar nicht ganz klar ausgedrückt. Dass ein Veranstalter sich mit der Anmeldung zu einem Event auch das Recht zur Datenveröffenltichung geben lässt, setze ich mal voraus.

Meine Frage bezog sich auf unabhängige Personen, die die Daten des Veranstalters nehmen könnten, daraus eine Rangliste erstellen und diese selbst wieder ins Netz stellen. Vielleicht wäre erst dadurch z.B. ein Google’n nach Namen möglich, was über die Veranstalter-Seite vorher vielleicht gar nicht möglich war.

Danke
A.

nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist erst einmal alles
verboten, was
nicht erlaubt ist.
(…)
Die wichtigste Frage ist immer die des berechtigten Interesses
des
Seitenbetreibers an dieser Veröffentlichung. Worin soll das
bestehen?
Abgesehen davon kann man ja die Einwiligung zur Teilnahme mit
einer
Einwilligung zur Veröffentlichung verbinden.

Hallo E.,
Einwilligung der Veröffentlichung durch den Veranstalter kann ja mit der Anmeldung abgedeckt sein. Wie aber sähe es aus, wenn IRGENDWER die Daten des Veranstalters als neue Form einer Rangliste ins Netz stellt. Die Einwilligung zur Veröffentlichung würde ja, wenn überhaupt, nur dem Veranstalter gegeben, nicht aber jeder x-beliebigen Person, die gerade Lust hat, die Daten auch auf ihrer eigenen Seite anzubieten.

Bleiben wir mal bei den Sport-Events, taucht dort oft gar keine vollständige Liste auf, sondern es muss erst eine Startnummer oder ein Name in ein Webformular eingegeben werden, damit man Daten sieht. Das Google’n nach Teilnehmern funktioniert dann z.B. noch nicht.

Käme aber nun irgendjemand und macht eine richtige Rangliste aus den Daten und stellt diese anschließend ins Netz, könnten auch alle Teilnehmenden plötzlich ergoogelt werden.

Danke und Gruß,
A.