Hallo,
ich frage mich, ob und wie viele Details man über eine oder mehrere Personen ungefragt ins Internet stellen darf, ohne dass es rechtlich bedenklich wird.
Nehmen wir z.B. an, jemand erstellt eine Namensliste von Personen, die an einem öffentlichen Ereignis (z.B. Sport-Event, Marathonlauf, o.ä.) teilgenommen haben. Die Teilnehmenden des Ereignisses wären vielleicht beim Organisator des Events schon online abrufbar - nur eben nicht als vollständige Liste.
Wäre es erlaubt, diese Namensliste zusammen mit Daten des Events im Internet zu veröffentlichen, ohne die Einverständnisse aller Personen einzuholen? (Falls der Organisator des Events überhaupt das Kopieren erlaubt, aber das setze ich jetzt mal voraus.)
Schließlich wäre denkbar, dass trotz der ‚spärlichen‘ Informationen einzelne Personen eindeutig identifizierbar wären - z.B. durch einen außergewöhnlichen Namen.
Dürfte man so etwas, oder könnten Teilnehmende dagegen vorgehen. (Recht auf Löschung, oder gar Klage gegen die ungefragte Veröffentlichung ihrer Daten?)
Vielen Dank für Informationen
A.