Hallo,
angenommen ein Paar heiratet. Sie möchte jedoch aufgrund eines unschönen Zusammen-Klanges ihres Vornamens mit dem Nachnamen des Partners nicht seinen Nachnamen annehmen. Er würde ihren Nachnamen aber auch nur ungern annehmen, weil so am Ende des Vornamens und Anfang des Nachnamens zweimal derselbe Buchstabe zusammentrifft, was das saubere Aussprechen erschwert. Doppelnamen klängen auch in allen Varianten nicht allzu schön. Bliebe ja erstmal nur noch die getrennte Namensführung.
Nun ist es aber so, dass er schon einmal im Kindesalter durch Heirat der Eltern seinen Nachnamen ändern musste.
Da fand ich diesen interessanten Passus im Netz:
„Die Eheleute können ihre bisherigen Familiennamen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt (es gibt hierfür keine Frist) einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen. Für einen Ehenamen kommen die Geburtsnamen oder die Familiennamen, welche die Eheleute zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens tragen, in Betracht.“ (Hervorhebung ist von mir)
Könnten also quasi beide den Namen ändern, indem sie wieder seinen Geburtsnamen annehmen?
MfG,
Marius