Namensrecht - bei Heirat Geburtsname wieder annehmen

Hallo,

angenommen ein Paar heiratet. Sie möchte jedoch aufgrund eines unschönen Zusammen-Klanges ihres Vornamens mit dem Nachnamen des Partners nicht seinen Nachnamen annehmen. Er würde ihren Nachnamen aber auch nur ungern annehmen, weil so am Ende des Vornamens und Anfang des Nachnamens zweimal derselbe Buchstabe zusammentrifft, was das saubere Aussprechen erschwert. Doppelnamen klängen auch in allen Varianten nicht allzu schön. Bliebe ja erstmal nur noch die getrennte Namensführung.

Nun ist es aber so, dass er schon einmal im Kindesalter durch Heirat der Eltern seinen Nachnamen ändern musste.

Da fand ich diesen interessanten Passus im Netz:

„Die Eheleute können ihre bisherigen Familiennamen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt (es gibt hierfür keine Frist) einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen. Für einen Ehenamen kommen die Geburtsnamen oder die Familiennamen, welche die Eheleute zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens tragen, in Betracht.“ (Hervorhebung ist von mir)
Könnten also quasi beide den Namen ändern, indem sie wieder seinen Geburtsnamen annehmen?

MfG,
Marius

Hallo!

Ja, so lese ich es auch.

Herr Müller, geb. Schubert

Frau Kunze, geb. Hinz

Sie könnten also als Ehepaar heißen:

  1. wie bisher, getrennt Müller und Kunze, für Kind müsste EIN Name gewählt werden, kein Doppelname.

  2. beide Müller

  3. beide Kunze
    4 ) einer der seinen Namen verliert, kann ihn vor-oder nachstellen ,also Doppelname

  4. beide Schubert

  5. beide  Hinz

MfG
duck313

Ich habe kurz nach dem Einstellen der Frage festgestellt, dass es ja zufällig gerade in einer der rar gesäten Zeiten war, zu denen das Standesamt Sprechstunde hat. Also habe ich mich da einfach mal erkundet und bin nun schlauer:

Wenn ein Kind quasi nachträglich den Ehenamen der Eltern bekommt, dann wird der vorherige Name behandelt, als wäre er nie dagewesen. Er gilt also nicht als Geburtsname! Wenn sich das Kind später eine Geburtsurkunde nachfertigen ließe, stünde da der gemeinsame Familienname nach Elternhochzeit drauf.

Dementsprechend kann ein durch elterliche Hochzeit verloren gegangener Name nicht wieder durch eine Eheschließung angenommen werden.

MfG,
Marius