Nebenwohnung nicht anerkannt

Hallo,

D arbeite unter der Woche in Lp. Am Wochenende ist D aber immer in seiner Heimatstadt und hat dort eine eigene Wohnung. Dies ist seine Hauptwohnung. Als sich D in Leipzig eine Nebenwohnung anmelden wollte, wurde dies jedoch mit Verweis auf das Meldegesetz verwährt. D solle in Leipzig die Hauptwohnung anmelden. D bin nicht verheiratet, habe aber seinen Lebensmittelpunkt in seiner Heimatstadt.
Frage: Welche Argumentationsgrundlage hat D, um in Lp nur einen Nebenwohnsitz anzumelden?

Gibt es z.B, Außnahmetatbestände für Studenten?

Danke und viele Grüße

Hallo goof,

der Hauptwohnsitz ist der, wo man sich überwiegend aufhält, also meist der, wo man auch arbeitet.

Von daher wurde das wohl nach der Schilderung ganz korrekt beurteilt.

Gruß!

Horst

Hallo,

es gibt aber auch Ausnahmen. Man muss klar darlegen, dass der Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt ist - das kann auch Familie, Sportverein o.ä. sein. V.a. wenn der Job oder die Tätigkeit in dem anderen Ort nur befristet ist und die Wohnung dort wesentlich kleiner kann es ein Argument für einen Zweitwohnsitz sein.
Ich kenne einen Fall wo man es zuerst auch abgelehnt hat, aber da der Job befristet und die Freundin beim Erstwohnsitz war wurde es schließlich doch akzeptiert.

Grüße
Jessica

Hi

manche Behörden sind einfach so Engstirnig und Scheuklappen denkend .
Das erfuhr ich im Jahre 2006 in eigener Person .

Ich musste ein Umschulungsjahr in Köln machen und suchte für 1 Jahr eine kleine Wohnung und fand diese im Kreis Bergheim , meldete mich dort Nebenwohnsitzmässig an , damit die Post dort hin konnte und ich eine Bankverbindung anlegen konnte usw .

Nach diesem Jahr wollte ich wieder zurück in meine Eigentumswohnung in Rhein Land Pfalz .

Was hatte ich für einen Behördenlauf , als ich bemerkte , das mich die Kreisverwaltung im Kreis Bergheim mich von meinerm Erstwohnsitz völlig abgemeldet hatten .
Ich bekam Strafandrohung von der KFZ Zulassungsstelle usw , nur weil eine Bedienstete keine Ahnung von Ihrem Job hatte

Toni

Hallo,

Ich musste ein Umschulungsjahr in Köln machen und suchte für 1
Jahr eine kleine Wohnung und fand diese im Kreis Bergheim ,
meldete mich dort Nebenwohnsitzmässig an , damit die Post dort
hin konnte und ich eine Bankverbindung anlegen konnte usw .

Für Post nachschicken und Bankverbindung anlegen muß man sich nicht anmelden. Post kann man sich auch zu seiner Tante nach Frankfurt oder Hintertupfingen schicken lassen, dazu braucht man keine Anmeldung bei der Meldebehörde.

Anmeldung ist nur fällig, wenn man eine Wohnung bewohnt.

Was hatte ich für einen Behördenlauf , als ich bemerkte , das
mich die Kreisverwaltung im Kreis Bergheim mich von meinerm
Erstwohnsitz völlig abgemeldet hatten .
Ich bekam Strafandrohung von der KFZ Zulassungsstelle usw ,
nur weil eine Bedienstete keine Ahnung von Ihrem Job hatte

Diese Meinung zu verbreiten ist engstirnig und Scheuklappendenkend.
Machst du nie Fehler? Das sind doch auch nur Menschen…

Gruß von Sid

Hallo Jessica,

es gibt aber auch Ausnahmen. Man muss klar darlegen, wenn der Job :oder die Tätigkeit in dem anderen Ort nur befristet ist

Das ist richtig.

und die Wohnung dort wesentlich kleiner kann es ein Argument für :einen Zweitwohnsitz sein.

Größe der Wohnung spielt keine Rolle.
Mitgliedschaft im Sportverein etc. spielt auch keine Rolle.
Lebensmittelpunkt beim Freund, Verlobten spielt auch keine Rolle.

Es zählt bei „nichtverheirateten Personen“ eben nur der vorwiegende Aufenthalt.

Ich kenne einen Fall wo man es zuerst auch abgelehnt hat, aber
da der Job befristet und die Freundin beim Erstwohnsitz war
wurde es schließlich doch akzeptiert.

Sollte die Befristung verlängert oder es gar zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis werden, so ist ein Statuswechsel auf Hauptwohnung fällig.

Gruß von Sid

Hi,
danke erstmal für eure Antworten. Dazu noch ein paar Fragen:
Kann man der Meldebehörde begründen, dass man z.B. in Wechselschichten arbeitet und während der langen Wechsel (Frühschicht auf Spätschicht) zu seiner Hauptwohnung fährt und das man dadurch nur ca. 3 Nächte pro Woche in der Nebenwohnung wohnt? Und wie verhält es sich, wenn man z.B. Home Office macht und dadurch auch nur 3 Tage in der Nebenwohnung pro Woche ist.
Wie kann man diese Tatbestände der Behörde glaubhaft versichern und ist man als Antragssteller überhaupt in der Beweispflicht?
Gruß

Hallo,

Wie kann man diese Tatbestände der Behörde glaubhaft
versichern und ist man als Antragssteller überhaupt in der
Beweispflicht?

Also ob man wirklich in der Beweispflicht ist weiß ich nicht, aber: der Arbeitnehmer möchte in dem Fall doch was von der Behörde und nicht umgekehrt. D.h. man sollte es schon begründen warum die Behörde trotz Jobs dort es als Zweitwohnsitz laufen lassen soll.
Warum lässt sich der Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber den Schichtdienst und die Heimarbeit schriftlich bestätigen? Also bei dem Fall den ich kenne hat das ausgereicht (war wie gesagt befristet bei einer Zeitarbeitsfirma - also mit wechselnden Standorten - angestellt).

Das Problem ist, dass eine Stadt für jeden Bürger, der dort seinen Erstwohnsitz hat einen gewissen Gelbetrag bekommt. Da sind „Zweitwohnungsbesitzer“ nur störend, weil sie kein geld bringen. Außer man wohnt z.B. in Nürnberg - die erheben eine Zweitwohnungssteuer…

Grüße und viel Erfolg
Jessica

Hi,

Das Problem ist, dass eine Stadt für jeden Bürger, der dort
seinen Erstwohnsitz hat einen gewissen Gelbetrag bekommt. Da
sind „Zweitwohnungsbesitzer“ nur störend, weil sie kein geld
bringen. Außer man wohnt z.B. in Nürnberg - die erheben eine
Zweitwohnungssteuer…

Grüße und viel Erfolg
Jessica

oder man wohnt in Berlin, München, Fürth…etc.
die wollen auch ne Zweitwohnungssteuer.

Gruß von Sid