Hallo,
D arbeite unter der Woche in Lp. Am Wochenende ist D aber immer in seiner Heimatstadt und hat dort eine eigene Wohnung. Dies ist seine Hauptwohnung. Als sich D in Leipzig eine Nebenwohnung anmelden wollte, wurde dies jedoch mit Verweis auf das Meldegesetz verwährt. D solle in Leipzig die Hauptwohnung anmelden. D bin nicht verheiratet, habe aber seinen Lebensmittelpunkt in seiner Heimatstadt.
Frage: Welche Argumentationsgrundlage hat D, um in Lp nur einen Nebenwohnsitz anzumelden?
Gibt es z.B, Außnahmetatbestände für Studenten?
Danke und viele Grüße