Hallo Experten,
eine Person A hat folgendes Problem. Er arbeitet in einer großen Freizeiteinrichtung. Dort wurde ihm bekannt, dass ein Besucher ein Kind sexuell belästigt hat.
Nun wurde von A auf Grund einer Weisung des disziplinarischen Vorgesetzten P nur ein Hausverbot ausgesprochen (schriftlich fixiert), aber keine Strafanzeige bei der Polizei erstattet.
Nun kommt Herr X ins Spiel, dem das nicht passt und die Polizei informiert. Der Herr X ist ein Aushilfskollege, der nach diesem Vorfall sofort gekündigt hat.
Auf Anfrage der Kripo teilt der Eigentümer der Einrichtung E der Kripo mit, dass A ein Hausverbot erteilt hat, und er sehr erschüttert darüber sei, dass die Polizei nicht informiert wurde. Der Vorgesetzte P wurde noch nicht vernommen, würde vermutlich die Weisung aber auf jeden Fall abstreiten.
A wird sich bei der polizeilichen Vernehmung nun auf die mündliche Weisung von P berufen.
Welche Konsequenzen hat A nun zu befürchten? Die Vermutung liegt nahe, dass A sich in irgendeiner Weise schuldig gemacht hat. Moralisch auf jeden Fall. Aber strafrechtlich?
Würde mich sehr über die im Rahmen dieses Forums mögliche rechtliche Würdigung freuen.
Gruß,
ibns