Niesbrauch ein erbpachtvertrag geschlossen werden

Hallo,

ich habe eine Frage zur Verpachtung bei Niesbrauch.
Darf der Niesnutzer ohne Zustimmung der Eigentümer ein Grundstück auf Erbpacht verpachten, auf dem vom Pächter dann ein Gebäude errichtet wird?
Dies verändert doch das Grundstück gravierend. Außerdem würde bei Erbpacht deutlich das Lebensalter des Niesbraucher überstiegen. Kann er das trotzdem tun?

Gruß Anne

Hallo,

Erbpacht ist in Deutschland verboten. Was Du meinst ist sicherlich Erbbau.

Nein das kann man mit dem Niesbrauchrecht nicht realisieren, weil hierzu der Eigentümer gegenüber dem Grundbuch eine Erklärung abgeben muß.

Christian