Nochmal Anwaltsgebühren

Hallo,

auch ich habe ein solches Problem, aber etwas anders gelagert:

Es ging um einen behördlichen Bescheid, den ichmir anders wünschte. Der RA erklärte: Das kostet 200 EU, wenn es vorgerichtlich gelöst wird, 500 EU, wenn wir zum Gericht müssen.

Die Sache wurde vorgerichtlich gelöst. Danach bekam ich eine Rechnung mit zwei Positionen: Einmal 285 EU wegen Widerspruchs gegen den Bescheid und noch einmal 285 EU wegen Durchsetzung der von mir gewünschten Entscheidung. Beides plus Mwst. macht zusammen rund 660 EU.

Als ich rückfragte, ob die mündliche Vereinbarung (es gibt Zeugen dafür) nicht gültig sei, bekam ich einen bösen Brief, in er dem mir vorhält, das sei ein Freundschaftspreis (ich kenne den RA privat) und eigentlich würde es über 1.000 EU kosten. Die würden fällig, wenn ich nicht unverzüglich die 660 EU bezahle.

Wie gültig ist eine mündliche Preisauskunft?

Gruß
Peter

Hallo Peter,

grundsätzlich hat sich der Anwalt an Vereinbarungen zu halten. Er darf allerdings keine Honorarvereinbarung treffen, die unterhalb der Gebühren der BRAGO liegt. Wichtig wäre daher die Information, wie hoch der Gegenstandswert der Sache war - anhand dessen können die gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO berechnet werden. Danach kann festgestellt werden, ob die zunächst getroffene Vereinbarung zulässig war und ob du darauf bestehen solltest.

Viele Grüsse

BM