Nutzungsrecht für bekanntes Gemälde Dali u.a

Hallöchen,

hätte da mal eine hypothetische Frage. Angenommen jemand liebäugelt mit einem bekannten Bild von Dali, sucht diesen aber in einer ganz bestimmten Größe oder Ausführung und findet diese so nicht.
Wie sieht es rechtlich aus (sprich Nutzungsrecht), wenn man dieses Bild selbst in Auftrag für den Druck gibt in der gewünschten Größe? Ist das zulässig oder gibts darauf auch ein Copyright? Bei Beethoven und Co. ists ja nicht so, oder?.

Gruß anische

Hallo anische,

in Deutschland erlischt der Urheberschutz für Werke der bildenden Kunst üblicherweise 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Für Salvador Dali also im Jahr 2059. Dann erst wird sein Werk gemeinfrei. Bis dahin hat sicher irgend ein Kunstdruck-Verlag das Nutzungsrecht für eben das angesprochene Bild. Möchte irgendwer also Dalis Kunstwerk nutzen, muss er den Verlag um Genehmigung bitten. Oder die Erben, falls jene das Nutzungsrecht innehaben.

Oder einfach das Bild ausdrucken und über die Couch hängen und niemandem sagen, dass das ein echter Dalí ist:wink:
Den Kopiedruck bloß nicht in Verkehr bringen, das gibt mit Sicherheit ärger!