Ohrlöcher stechen

Hallo zusammen,
mich würde interessieren ob ein 15 jähriges Mädchen die schriftliche Einwilligung der Eltern braucht um sich Ohrlöcher stechen zu lassen.In einigen Geschäften wird diese Einverständniserklärung benötigt in anderen nicht.
Bedanke mich im voraus
Anke

Hi Anke,
das Ohrlöcherstechen ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung.
Diese Körperverletzung kann nur dann vor dem Gesetz gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene einwilligt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, also in der Regel der Eltern erforderlich.
Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Liebe Grüße Anke