Moin Moin,
mal angenommen Herr X kauft bei einem Onlineshop eine Gardine, die laut Beschreibung auf der Website 4 Meter breit sein soll. Es stellt sich raus, dass diese tatsächlich nur 3,50 m breit ist.
Herr X möchte die Gardine jetzt zurücksenden und die Kosten erstattet haben. Der Verkäufer verlangt, dass die Portokosten für’s zurücksenden der Käufer trägt.
Liegt hier nicht ein klassischer Gewährleistungsfall vor ?? Die Ware entspricht nicht der Beschreibung ?? Und müsste dann nicht der Verkäufer die Rücksendungskosten selber tragen ???
Die Kosten halten sich mit 3 EUR in Grenzen, aber es geht hier ums Prinzip…
Vielen Dank für die Hilfe…
Gruss Winnie