Ordnungswidrigkeit nach EnEv 2009

Ich habe im Oktober 2012 ein Mehrfamilienhaus mit Energieausweis verkauft. Jetzt meldet sich der Käufer nach 1 1\2 Jahren und behauptet nach der EnEv 2009 würde das nichtgedämmte Dachgeschoss eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Stimmt das?

Moin, moin,

weshalb soll das nichtgedämmte Dachgeschoss eine Ordnungswidrigkeit darstellen??
aus EnEv-online:

EnEV 2009 | Abschnitt 6 | § 27 Ordnungswidrigkeiten     .
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig  

  1. entgegen § 3 Absatz 1 ein Wohngebäude nicht richtig errichtet,  
  2. entgegen § 4 Absatz 1 ein Nichtwohngebäude nicht richtig errichtet,  
  3. entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 Änderungen ausführt,  
  4. entgegen § 12 Abs. 1 eine Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt,  
  5. entgegen § 12 Abs. 5 Satz 1 eine Inspektion durchführt,  
  6. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, einen Heizkessel einbaut oder aufstellt,  
  7. entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 eine Zentralheizung, eine heizungstechnische Anlage oder eine Umwälzpumpe nicht oder nicht rechtzeitig ausstattet     oder  
  8. entgegen § 14 Abs. 5 die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs-oder Warmwasserleitungen oder Armaturen nicht oder nicht rechtzeitig begrenzt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig  

  1. entgegen § 16 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht,  
  2. entgegen § 17 Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4, nicht dafür Sorge trägt, dass die bereitgestellten Daten richtig sind,  
  3. entgegen § 17 Absatz 5 Satz 3 bereitgestellte Daten seinen Berechnungen zugrunde legt oder  
  4. entgegen § 21 Abs. 1 Satz 1 einen Energieausweis oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt. (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 26a Absatz 1 eine Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt.

Also eine Menge Möglichkeite für eine Ordnungswidrigkeit. Worauf bezieht sich der Käufer?

mfg   tugu

Danke für die schnelle Antwort, die Anschuldigung vom Käufer hat mich im ersten Moment etwas verunsichert. Die Käufer haben den Energieausweis erhalten und haben das Haus vor dem Kauf mit dem Makler besichtigt. Das das Dach nicht gedämmt ist, war eindeutig ersichtlich. Sie beziehen sich jetzt auf die EnEv von 2009, weil sich der Mieter der obersten Wohnung beschwert, weil es zu warm ist. Laut Notarvertrag heißt es ja auch " gekauft, wie gesehen" und die Rechte und Pflichten gehen doch ab der Übergabe des Objektes an den Käufer?!
MfG Conny

Hallo,
die vermeintliche Owi dürfte sich aus §10 (3) EnEV i.V. mit §8 EnEG 2009 ergeben.
Ob das nach ausgiebiger Besichtigung und Garantieausschluss allerdings tatsächlich ein Mangel ist, der nicht offenkundig ersichtlich war, wage ich zu bezweifeln (siehe dazu auch §10 (6) EnEV 2009).

Gruß vom
Schnabel