Liebe Wissende,
mal angenommen, eine Firma besitzt ein Grundstück. Dort lässt Sie ein Schild aufhängen: „Fahrräder abstellen verboten“, da die Stelle u.a. Fluchtweg ist. Trotzdem halten sich nicht immer die lieben Fahrradfahrer daran!
Welche Handhabe besitzt die Firma? Kann Sie die Fahrräder „knacken“ und woanders lagern? Darf sie die Fahrräder mit eigenen Schlössern sichern und die Falschparker mit einer Mitteilung so zur Kommunikation zwingen?
fragt sich
fshbb