Parkverbot auf Privatgrundstück

Liebe Wissende,

mal angenommen, eine Firma besitzt ein Grundstück. Dort lässt Sie ein Schild aufhängen: „Fahrräder abstellen verboten“, da die Stelle u.a. Fluchtweg ist. Trotzdem halten sich nicht immer die lieben Fahrradfahrer daran!

Welche Handhabe besitzt die Firma? Kann Sie die Fahrräder „knacken“ und woanders lagern? Darf sie die Fahrräder mit eigenen Schlössern sichern und die Falschparker mit einer Mitteilung so zur Kommunikation zwingen?

fragt sich

fshbb

Hallo,

Stichwort „Besitzstandsstörung“…

Das unzulässige Abstellen von Fahrrädern (oder anderen ) Fahrzeugen ist eine Besitzstandstörung und der Eigentümer des Grundstückes kann die
Fahrräder entfernen.

…der Eigentümer des
Grundstückes kann die
Fahrräder entfernen.

Hallo,

kannst Du „entfernen“ in diesem Zusammenhang näher definieren?
Draussen vor dem Grundstück abstellen? Entsorgen? Dritte Möglichkeit?

Danke und Gruß,

Florian

Hallo Florian,

kannst Du „entfernen“ in diesem Zusammenhang näher definieren?
Draussen vor dem Grundstück abstellen? Entsorgen? Dritte
Möglichkeit?

Du wirst es kaum glauben…aber das ABSCHLEPPEN von Fahhrrädern ist gängige Praxis im Münsterland zum.B.
Die Gemeinde hat dafür einen Generalunternehmer…und diesen kann auch ein Privatmann nutzen…
Der Normale Ablauf ist der,das der Grundstücksbesitzer das Abschleppunternehmen beauftrag,dieses wiederum die örtlich zuständige
Polizeidienststelle informiert.Danach wird das Fahrrad (oder jedes andere Fahrzeug) abgeschleppt und in Verwahrung genommen.
Der Besitzer kann es gegen Zahlung der Abschleppkosten wieder in Empfang nehmen.
Ein „Fieser“ Grundstücksbesitzer könnte das Fahrrad übrigens auch auf den nächsten öffentlichen Parkplatz hinstellen (wie lange das da steht,brauchen wir uns ja wohl nicht fragen…)

mfg

Hallo,

Welche Handhabe besitzt die Firma? Kann Sie die Fahrräder
„knacken“ und woanders lagern?

er kann sie nicht nur entfernen, er muss sie sogar entfernen. Allein aus Gründen der Arbeitssicherheit dürfen dort keine Fahrräder stehen (Fluchtweg). Verantwortlich für die Arbeitssicherheit ist der Unternehmer.

Gruß, Niels