Personalausweis entziehen

Hi,

in den Medien wird berichtet dass man evtl. Islamisten den PA entziehen will um sie an der Ausreise in die Türkei zu hindern von wo aus sie dann nach Syrien oder den Irak reisen um sich dort dem IS anzuschliessen. Meine Frage: Geht das so einfach jemandem den PA zu entziehen? Reisepass entziehen ist ja kein wirkliches Problem soweit ich weiss.

Gruss
K

Hi,

da frage ich mich wie man dann seiner Ausweispflicht nachkommen soll.

MFG

Hallo,
ein PA kann nicht eingezogen werden, solange er gültig ist und die Identität des Inhabers richtig wiedergibt (siehe §28 und 29 PAuswG). Gemeint ist in der Presse fast immer der Reisepass (wenn es nicht gleich um die Aberkennung der dt. Staatsbürgerschaft geht). Der ist einfacher einzuziehen (guckst Du §8,12 und 7 PaßG).
Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,

ein PA kann nicht eingezogen werden, solange er gültig ist und
die Identität des Inhabers richtig wiedergibt (siehe §28 und
29 PAuswG). Gemeint ist in der Presse fast immer der Reisepass
(wenn es nicht gleich um die Aberkennung der dt.
Staatsbürgerschaft geht). Der ist einfacher einzuziehen
(guckst Du §8,12 und 7 PaßG).

Übersehen hast du noch §6 Absatz 7 PAuswG.
(7) Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Passgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt.

Aber sachlich bleibt es dabei, dass nur der Pass eingezogen werden kann und der PA nicht.

Das ganze ist halt wieder einmal eine Verkürzung der Aussage durch die Presse,

Entzogen wird das Recht zur Ausreise aus Deutschland.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

die Medien verkürzen da nicht unbedingt, sofern sie der Thematik ein paar Absätze spendieren und sie nicht aus redaktionellen Gründen auf eine Handvoll Zeilen zusammenquetschen.

Fakt ist, dass Deutschen nach der gültigen Rechtslage der PA nicht entzogen werden kann. Deswegen gibt es auch eine Arbeitsgruppe, die beauftragt wurde rechtl. Änderungsmöglichkeiten (die das von Dir benannte Gesetz betreffen) zu konkretisieren. Diese würden dann natürlich den üblichen Weg durch die Legislative gehen müssen.

Innerhalb der Innenministerkonferenz scheint man sich über die Nötigkeit solcher Änderungen einig zu sein.

Gruß
vdmaster

Hallo vdmaster,

Fakt ist, dass Deutschen nach der gültigen Rechtslage der PA
nicht entzogen werden kann. Deswegen gibt es auch eine
Arbeitsgruppe, die beauftragt wurde rechtl.
Änderungsmöglichkeiten (die das von Dir benannte Gesetz
betreffen) zu konkretisieren. Diese würden dann natürlich den
üblichen Weg durch die Legislative gehen müssen.

Eigentlich müsste man das Gesetz nicht wirklich ändern, es ist ja schon vorgesehen, dass der PA zur Verwendung der Ausreise gesperrt werden kann.

Die grundsätzliche Frage ist, wie man das ersichtlich macht. Da müsste dann ein zusätzlicher Vermerk auf dem PA angebracht werden.

Allerdings stellt sich beim Ganzen die Frage der praktischen Umsetzung.
Innerhalb des Schengen-Raums gibt es keine systematischen Grenzkontrollen mehr und nur weil man sich 10km an die Grenze angenähert hat, ist das noch kein verlassen des Landes…

Diese Probleme hatte schon die DDR.

MfG Peter(TOO)

Hallo too,

innerhalb der Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, mögen die Grenzkontrollen weggefallen sein. Es wird aber auch auf offener Straße kontrolliert.

Die Problematik stellt sich ja dann, wenn jemand bspw. über die TÜR nach Syrien gelangen will, was die gängige Variante wäre. Da für Inhaber des deutschen PA keine Visumspflicht besteht, ist das die beliebteste Route. Die Grenze TÜR-SYR ist löchrig wie ein Schweizer Käse.

Selbst falls die türk. Grenzer über Stempel im PA informiert werden würden, bliebe immer noch der Umweg über andere Staaten. Dies alles könnte durch den Entzug des PA deutlich erschwert werden.

Mal schauen, was aus der Idee wird.

Gruß
vdmaster