Pflichtteilsanspruch Enkelkinder

Hallo zusammen. Folgender Sachverhalt:  Frau und Herr Müller haben einen Sohn und zwei Enkelkinder. Frau und Herr Müller haben ein gemeinschaftliches Testament, wonach sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und erst nach Ableben des Längstlebenden, der Sohn erben soll. Der Sohn verstirbt jedoch vor seinen Eltern. Dann verstirbt auch Frau Müller.  Herr Müller möchte, um seine Enkelkinder zu schützen, einen anderen Erben einsetzen (was laut gemeinschaftlichem Testament möglich sein müsste, da die Eheleute sich gegenseitig Handlungsfreiheit nach Tod des Erstversterbendem eingeräumt haben) Die Frage lautet: wie hoch ist der Pflichtteil für die beiden Enkelkinder, wenn nun ein anderer Alleinerbe eingesetzt wird?
Ich hoffe, der Sachverhalt ist einigermaßen verständlich. Vielen Dank

Hallo!

„Die Enkelkinder schützen“ in dem man sie enterbt ? Schützen wovor, vor dem Übel des Geldes ?

Das Pflichtteil der Enkelkinder ist die Hälfte des ihnen sonst zustehenden Erbes.
Da sie die einzigen gesetzlichen Erben sind würden sie alles erben.

Als Pflichtteil erben sie dann nur noch die Hälfte, also je 1/4 pro Enkel.

MfG
duck313

Hallo,

warum soll „zum Schutz der Enkel“ ein anderer Erbe eingesetzt werden? Wenn man möchte, dass die Kinder mit dem Geld nicht gleich Unfug anstellen, richtet man eine Testamentsvollstreckung ein, die dem einen Riegel vorschiebt, und z.B. nur bestimmte Beträge pro Monat/Jahr raus gibt, … bis die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben, in dem sie mit dem Rest dann selbst sinnvoll agieren können.

Testamentsvollstrecker sollte dann aber auch jemand sein, der mit Geld umgehen kann, und dessen größte finanzielle Transaktion im Leben bislang nicht unbedingt gerade mal der Kauf der eigenen Eigentumswohnung war. Besser einen erfahrenen Kaufmann, Steuerberater, Rechtsanwalt, … der oft mit viel Geld zu tun hat.

Gruß vom Wiz

der pflcihtteil ist ein viertel des erbes pro enkel.es können allerdings auch die enkel als ersatzerben eingesetzt werden,auch wenn sie minderjährig sind.das erbe wird dann solange von einem testamentsvollstrecker,den man  auch selbst benennen kann,verwaltet.das einsetzen eines anderen erben erscheint mir unlogisch,da ja die enkelkinder dann enterbt wären…

Zur Frage des Pflichtteilsanspruchs: Die Enkelkinder haben schon jetzt einen solchen bezüglich des Nachlasses der Großmutter, nachdem ihr Vater und danach die Großmutter verstorben ist; denn der Großvater ist ja Alleinerbe geworden.

Die unerklärliche Frage inbezug auf den angeblichen „Schutz der Enkel“ ist bereits hinlänglich hier beantwortet worden.

Hallo,

was soll das Thema „Ersatzerbe“ hier? Und wie kommt es deines Erachtens dann zu einer Testamentsvollstreckung, wenn die nicht ausdrücklich angeordnet wird?

Gruß vom Wiz

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Es könnte sein, dass der verstorbene Sohn des noch lebenden Vaters verheiratet war, und da der Sohn Alleinerbe war, würde vielleicht seine Frau seinen Anteil erben. Ich bin aber alles andere als ein Rechtsanwalt. Der Großvater kann ein neues Testament aufsetzen, nehme ich an.
Unter schützen würde ich dann verstehen, dass der Großvater möchte, dass seine Enkerl auch einen Teil erben, und nicht nur die Witwe des Sohnes. Der Pflichtteil ist je nach Gesetz des Landes.

Guten Abend,

die Enkel kann man doch nicht durch einen neuen Erben schützen, sie sind es doch bereits!!!
Ein Testament des Grossvaters reicht doch aus, die Enkel als Alleinerben einzusetzen,
da braucht man keinen neuen Alleinerben, im Gegenteil, das könnte nur Streit geben.
Wenn die Enkel noch klein sind, sollte man einen gesetzlichen Vormund einschalten, falls der Grossvater stirbt.
Lieben Gruss von ninja