Politischer Aktionismus durch Warnung

Guten Tag,

wie ist die Ansicht zu folgender Fragestellung:

Es ist ja eindeutig geregelt, dass man durch Aufruf zu strafbarer Handlung die Gerichte auf sich zieht.

Beispiel:

Angenommen, jemand kämpft gegen Fluglärm, dann darf er nicht sagen:

„Leute, schafft euch massenhaft Laserpointer an, damit können wir den Flugverkehr stören!“

Das ist natürlich absolut illegal!!

Was ist aber, wenn dieser Aktionist öffentlich sagt:

" Es ist eindeutig verboten, mit Laserpointern den Flugverkehr zu stören, da das Laserlicht in der Flugzeugkanzel durch Streuung wie ein Blitz wirken kann!"

Kann der Urheber der alleinstehenden Aussage belangt werden?

Gruss
Hummel

Hallo,

wie ist die Ansicht zu folgender Fragestellung:
Es ist ja eindeutig geregelt, dass man durch Aufruf zu strafbarer Handlung die Gerichte auf sich zieht.
Beispiel:
Angenommen, jemand kämpft gegen Fluglärm, dann darf er nicht sagen:
„Leute, schafft euch massenhaft Laserpointer an, damit können wir den Flugverkehr stören!“
Das ist natürlich absolut illegal!!

Allerdings nicht weil Dummheit strafbar wäre.

Was ist aber, wenn dieser Aktionist öffentlich sagt:
" Es ist eindeutig verboten, mit Laserpointern den Flugverkehr zu stören, da das Laserlicht in der Flugzeugkanzel durch Streuung wie ein Blitz wirken kann!"
Kann der Urheber der alleinstehenden Aussage belangt werden?

Nichts ist unmöglich. Es müsste sich zunächst jemand finden, der dies anzeigt und dabei vorbringt, dass dies dazu dient eben doch das Gegenteil zu bewirken.
Dann musste der Staatsanwalt gerade nichts wichtigeres zu tun haben usw. usf.

Grüße

Hallo!

Heute machst Du Deinem Namen aber wieder mal aller Ehre. Wir sind hier bei „Allgemeine REchtsfragen“ und nicht beim „Was-passiert-dann-Spiel“.

Wie sähe denn die Subsumtion des Staatsanwaltes aus, wenn alle Deine dazu erfundenen Umstände einträfen?