Guten Tag,
wie ist die Ansicht zu folgender Fragestellung:
Es ist ja eindeutig geregelt, dass man durch Aufruf zu strafbarer Handlung die Gerichte auf sich zieht.
Beispiel:
Angenommen, jemand kämpft gegen Fluglärm, dann darf er nicht sagen:
„Leute, schafft euch massenhaft Laserpointer an, damit können wir den Flugverkehr stören!“
Das ist natürlich absolut illegal!!
Was ist aber, wenn dieser Aktionist öffentlich sagt:
" Es ist eindeutig verboten, mit Laserpointern den Flugverkehr zu stören, da das Laserlicht in der Flugzeugkanzel durch Streuung wie ein Blitz wirken kann!"
Kann der Urheber der alleinstehenden Aussage belangt werden?
Gruss
Hummel