Hallo Forengemeinde.
Ich habe schon in die FAQ geschaut, steht aber nix.
Wie wird denn Post von der Staatsanwaltschaft zugestellt?
A:smile: Per normaler Post?
B:smile: Per förmlicher Zustellung? (also Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten mit Postzustellungsurkunde)
C:smile: Per Einschreiben mit Rückschein / Eigenhändig? (was ja die rechtliche Problematik der Unzustellbarkeit aufrufen würde und damit nicht als zugestellt gilt, wenn Empfänger die Nachricht nicht am Postschalter abholt, wie allgemein in Urteilen zu lesen ist. Außerdem werden Einschreiben nur 7 Werktage aufbewahrt, korrekt?)
Gruß,
Simbabwe…