Hallo,
es gibt Verträge für ein Strompakete zB 4500KWh/a
mit Vorauskasse. Ist es nun rechtlich zulässig, dass nach Ablauf der Belieferungsfrist und keiner Überschreitung der Abnahmemenge eine Nachzahlung
gefordert wird, aufgrund von Anstieg der Energiepreise?
Wenn man seinen Öltank befüllen lässt, kommt auch nicht die örtliche Belieferungsfirma und will eine Nachzahlung, da der Ölpreis im letzten halben Jahr gestiegen ist.
Ich denke das ist ja der Sinn von diesen Paketverträgen mit Vorauskasse, dass der Kunde eine Preisgarantie hat und der Anbieter im Gegenzug bereits vor Lieferung das Geld bekommt.
Vieleicht gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
Gruß Marko