Preissteigerung bei Strompaket rechtens?

Hallo,

es gibt Verträge für ein Strompakete zB 4500KWh/a
mit Vorauskasse. Ist es nun rechtlich zulässig, dass nach Ablauf der Belieferungsfrist und keiner Überschreitung der Abnahmemenge eine Nachzahlung
gefordert wird, aufgrund von Anstieg der Energiepreise?
Wenn man seinen Öltank befüllen lässt, kommt auch nicht die örtliche Belieferungsfirma und will eine Nachzahlung, da der Ölpreis im letzten halben Jahr gestiegen ist.
Ich denke das ist ja der Sinn von diesen Paketverträgen mit Vorauskasse, dass der Kunde eine Preisgarantie hat und der Anbieter im Gegenzug bereits vor Lieferung das Geld bekommt.
Vieleicht gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Gruß Marko

Moin,

es sind diverse Abgaben auf die Energiepreise fällig geworden, die die Energieversorger an ihre Kunden weitergeben. Auch an die mit Preisgarantie. Ist nur logisch, weil die Versorger solche Preissteigerungen nicht voraus ahnen und daher nicht einkalkulieren können.

Ohne die rechtliche Seite zu kennen, gehe ich stark davon aus, dass das rechtlich einwandfrei ist. Das steht sicher auch irgendwo im Vertrag.

Grüße,
-Efchen

Hi,

Wenn man seinen Öltank befüllen lässt, kommt auch nicht die
örtliche Belieferungsfirma und will eine Nachzahlung, da der
Ölpreis im letzten halben Jahr gestiegen ist.

Da tankst Du ja auch auf einmal die gesamte Menge, nicht jeden Tag ein paar Liter.

Gruß S

Schon klar, aber man kauft die gesamte Menge an einem Tag und bezahlt diese auch, also müssten die Konditionen vom Kauftag Gültigkeit haben.

Hallo,
es kommt darauf an, was im Vertrag steht.
Es gibt durchaus Verträge, wo man zwar für ein Jahr bezahlt und 1 Jahr gebunden ist, aber eine Preisgarantie nur für 3 oder 6 Monate drinsteht.

Beatrix

Hallo,

Es gibt durchaus Verträge, wo man zwar für ein Jahr bezahlt
und 1 Jahr gebunden ist, aber eine Preisgarantie nur für 3
oder 6 Monate drinsteht.

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Ein Vertrag, der einen für 1 Jahr bindet, bei dem aber der Preis dann nach 6 Monaten verdoppelt oder verzehnfacht werden kann, wäre schlicht sittenwidrig.
Gruß
loderunner (ianal)