Probleme nach Gebrauchtwagenkauf

Guten Tag zusammen,

ich streite mich derzeit mit einem Autohaus, bei dem ich einen gebrauchten Skoda Octavia erworben habe. Vielleicht kann mir jemand den einen oder anderen Tipp geben.

Ich habe den Wagen im November 2004 gekauft und schon nach wenigen Tagen erste Mängel festgestellt. Diese sind u.a.

  • unregelmäßiger Leerlauf (im Stehen schwank die Nadel des Drehzahlanzeigers im „Sekundentakt“ um ca. 300-400 Touren auf- und ab) --> HAUPTPROBLEM
  • Beim Verriegeln von Innen (über Konsole des Fahrers) wird die hintere linke Tür nicht verriegelt
  • Beide Schlüssel werden zeitweise von der elektronischen Wegfahrsperre abgewiesen. Nach mehrmaligen Herausziehen und Wiedereinführen der Schlüssel klappt es dann doch (bis auf einmal, da musste ich nach Hause geschleppt werden)
  • Die Serviceintervall-Anzeige leuchtet auf.

Hauptärgernis ist für mich der Leerlauf, denn das tritt sporadisch alle paar Stunden auf und der Händler sagt, solange er den Fehler nicht selbst sieht, macht er gar nichts. Es handelt sich übrigens um eine FIAT-Werkstatt, welche ja von einem Skoda offenbar nicht allzuviel Ahnung hat.
Wegen der Sache mit der Serviceanzeige wurde ich zum nächsten Skoda-Händler geschickt, aber der war nicht in der Lage, mit seinem Computer die Serviceanzeige zurückzustellen.
Nebenbei hat er damit aber die Fehlercodes des Autos ausgelesen und siehe da: Es wurden zwei Fehler zur Motorsteuerung eingetragen!!

Außerdem habe ich mit der Videofunktion des Handys die Tachonadel im Leerlauf gefilmt. Wird aber wohl nicht viel nützen.

Ich habe 1 JAHR „Gebrauchtwagen-Garantie“, der Händler vertröstet mich seit Wochen mit dem Werkstatt-Termin. Beim Verkaufsgespräch war der Wagen natürlich „tip-top“ (wie immer) und den unruhigen Motorleerlauf konnte ich beider halbstündigen Probefahrt nicht bemerken, da das wie gesagt nur hin- und wieder auftritt.

Ich habe dem Händler gestern alle Mändel schriftlich mitgeteilt und ihm für die Beseitigung eine Frist von 14 Tagen eingeräumt („Nachbesserung“ im Sinne des BGB).

Wie kann ich den Händler bei der Sache mit dem „sporadisch“ auftretenden Problem packen??

Danke im Voraus!

Mike

Hallo Mike,

  • unregelmäßiger Leerlauf (im Stehen schwank die Nadel des
    Drehzahlanzeigers im „Sekundentakt“ um ca. 300-400 Touren auf-
    und ab) --> HAUPTPROBLEM

rein von der Fehlerdiagnose und dem Leerlaufverhalten würde ich auf einen sporadisch auftauchenden Fehler am Nockenwellensteuerungsgeber schließen. (Insbesondere wenn die Touren eher abfallen vom Normwert).
Ein kleines elektronisches Bauteil ,dass auch mal an meinem ehemaligen BMW so ein Verhalten einbrachte.

  • Beim Verriegeln von Innen (über Konsole des Fahrers) wird
    die hintere linke Tür nicht verriegelt

Elektrik…

  • Beide Schlüssel werden zeitweise von der elektronischen
    Wegfahrsperre abgewiesen. Nach mehrmaligen Herausziehen und
    Wiedereinführen der Schlüssel klappt es dann doch (bis auf
    einmal, da musste ich nach Hause geschleppt werden)

Noch mehr Elektrik…

  • Die Serviceintervall-Anzeige leuchtet auf.

beim VW steht im Handbuch wie man diese zurücksetzen kann. Beim Skoda mal geschaut?

Vielleicht könntest du deinem Händler mal einen Ausdruck vom Fehlerspeicher unter die Nase heben. Das dürfte sporadische Fehler - so sie hefig genug waren - belegen.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

besten Dank für Deine Antwort. Wie gesagt, es ist ein FIAT-Händler und es handelt sich um einen Skoda.

Der FIAT-Händler konnte es nicht mit der Serviceanzeige und hat mich deshalb vom nächstgelegenen Skoda-Händler geschickt. Dieser hat dann einen Computer angeschlossen und schaffe es auch damit nicht, das Intervall zurückzustellen (was ihn sehr gewundert hat). Also auch das scheint ein Elektrik/Elektronik Problem zu sein.
Nebenbei hat er mit diesem Computer aber die Fehlercodes ausgelesen. Zwei Fehler sagten etwas von „Unteres Limit Leerlaufsteuerung unterschritten“ oder so ähnlich (hab den Zettel grad nicht zur Hand).

Dass der Fehler da ist, ist meiner Meinung nach unstrittig. Der FIAT-Händler sagt halt, er will den Fehler selbst „live“ sehen. Dafür müsste ich mit ihm aber mal einen Tagesausflug machen und paar Stunden fahren. Das geht natürlich nicht.

Offenbar kommt seine Versicherung über welche die Garantie läuft („Mondial Versicherung“) nicht 100%-ig für die Kosten auf, deshalb will er nichts reparieren…
Aber das Protokoll beweist, doch, dass der Fehler da ist (?).

Daniel

Guten Tag zusammen,

http://www.octavia-forum.de/forum/index.php

http://www.octavia-forum.de/forum/viewtopic.php?t=59…

Hallo!

Das wichtigste ist: man lasse sich nicht vom Verkäufer an irgendeinen anderen Händler oder sonst wen verweisen, das ist nicht nur unsinnig, sondern kann auch Schwierigkeiten bereiten. Dein Verkäufer ist der Vertragspartner und dieser muss die Sach- und Rechtsmängelfreiheit gewährleisten, wie er das macht, kann dem Käufer völlig wurscht sein.

Sollte der Verkäufer daher für die Mängelbehebung nicht sorgen, ist es am besten, gleich mal einen Anwalt mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Was die Mängelhaftung anbelangt gibt es übrigens einen sehr guten Eintrag in den FAQ.

Gruß
Tom

@ M. Günther

Vielen Dank - der zweite Link betrifft GENAU mein Problem. Ich werde die dortigen Vorschläge an die Werkstatt weiterleiten (die schaffen das ja sonst in tausend Jahren nicht)…

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Anwalt - zurückgeben - Diskussion beendet
Hallo,

Wäre mir zuviel Streß, das ganze, gib die Kiste zurück. Es gibt genug gebrauchte, die besser sind.

gruß

dennis

Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Reparieren steht im ja zu (sogar zweimal pro Fehler).