Recht

Liebe/-r Experte/-in,

kann ein anwalt ohne eigene niederlassung, ohnen telefonbucheintrag und ohne kammerzugehörigkeit als anwalt öffentlich auftreten und mandanten betreuen?

beste grüße und danke

carlo

Wer einer Rechtsanwaltskammer nicht angehörig ist, ist kein Anwalt. Anwalt wird man erst durch Zulassung durch die betreffende Rechtsanwaltskammer.

Viele Grüße!

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recht herzlichen dank, dachte ich fast, gibt aber doch welche, die so auftreten…gilt dies auch für diplom-juristen (alt-ddr)? carlo

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Das gilt grundsätzlich. Bei Diplom-Juristen aus der ehem. DDR wird lediglich die frühere Ausbildung als für die Zulassung ausreichend anerkannt.
Erst mit Zulassung durch die Kammer wird man Rechtsanwalt (siehe § 12 Absatz 4).

§ 12 Zulassung (Bundesrechtsanwaltsordnung)
(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von
der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
(2) Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
vereidigt ist (§ 12a) und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung (§ 51)
nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.
(3) Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden
Rechtsanwaltskammer.
(4) Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“
oder „Rechtsanwalt“ ausgeübt werden.

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nochmals danke, als wohl denn doch idealistischer ausgeprägter mensch habe ich heute mal wieder erleben müssen, dass man versucht über titel andere zu schröpfen. meine anfrage soll nicht in eine beratungsanfrage ausarten, nur zum hintergrund: abmahnung erhalten wegen ??? anwaltsschreiben, mandant nur dafür im internet getürckt, keine adresse im net, kanzleianschrift fehlanzeige, in der kammer bundesweit nicht zu finden, aber briefkopf mit rechtsanwalt und dicke rechnung…also nochmals besten dank, die auskunft beruhigt zunächst…schönes wochenende…carlo

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Wer nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist, gehört nicht zur Rechtsanwaltschaft, ist kein Rechtsanwalt und darf sich auch nicht so bezeichnen.

Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt (die von der Kammer ausgesprochen wird) ist u. a. die Angehörigkeit zu einer oder die Unterhaltung einer Kanzlei. Wer keine Kanzlei unterhält und keiner Kanzlei angehört, verliert die Anwaltszulassung.

Wer nicht Rechtsanwalt ist, darf - bis auf wenige Ausnahmen - keine entgeltlichen Rechtsdienstleistungen erbringen.

Soliton

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danke für die information; gelten die wenigen ausnahmen für gebührenpflichtige abmahnungen im internet? …carlo

Wer nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist, gehört nicht
zur Rechtsanwaltschaft, ist kein Rechtsanwalt und darf sich
auch nicht so bezeichnen.

Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt (die von der
Kammer ausgesprochen wird) ist u. a. die Angehörigkeit zu
einer oder die Unterhaltung einer Kanzlei. Wer keine Kanzlei
unterhält und keiner Kanzlei angehört, verliert die
Anwaltszulassung.

Wer nicht Rechtsanwalt ist, darf - bis auf wenige Ausnahmen -
keine entgeltlichen Rechtsdienstleistungen erbringen.

Soliton

Liebe/-r Experte/-in,

kann ein anwalt ohne eigene niederlassung, ohnen
telefonbucheintrag und ohne kammerzugehörigkeit als anwalt
öffentlich auftreten und mandanten betreuen?

beste grüße und danke

carlo

Nein, das ist sicherlich keine Ausnahme.

Soliton

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